24.02.2022

Zustimmung zur Leistungsvereinbarung «Regionalentwicklung»

Die Regionalentwicklung ist gemäss den Statuten der Region Maloja eine Aufgabe der Region. Vorrangiges Ziel der Regionalentwicklung ist es, die Lebens- und Standortqualität in der Region zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung in der Region zu gewährleisten. Am 27. Januar 2022 hat die Präsidentenkonferenz eine entsprechende Leistungsvereinbarung zwischen der Region Maloja und den Gemeinden genehmigt und zuhanden der Beschlussfassung durch die Gemeinden verabschiedet. Der Regionalentwicklung fällt gemäss Leistungsvereinbarung die Aufgabe zu, regionale Entwicklungsstrategien in Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren zu erarbeiten und Unterstützung bei der Initiierung und Umsetzung von Projekten zu bieten. Für die Erfüllung des Grundauftrages haben die Regionsgemeinden einen jährlichen Maximalbetrag von CHF 500'000 aufzubringen. Dieser ist von der Präsidentenkonferenz zu budgetieren und wird gemäss regionalem Verteilerschlüssel getragen. Die Leistungsvereinbarung tritt rückwirkend per 01.01.2021 in Kraft und dauert 4 Jahre. Ohne Kündigung erneuert sich die Vereinbarung jeweils stillschweigend um weitere 4 Jahre. Der Gemeindevorstand hat dem Abschluss der Leistungsvereinbarung zugestimmt und diese zuhanden der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung verabschiedet.

Neuausrichtung ESTM AG – keine öffentliche Vernehmlassung auf Gemeindeebene

Im Zuge der Neuausrichtung der ESTM AG wurde die Region Maloja von Privatpersonen ersucht, die Bevölkerung miteinzubeziehen und eine öffentliche Vernehmlassung durchzuführen. Da es sich beim Tourismus nicht um eine Aufgabe der Region handelt, ist die Präsidentenkonferenz nicht darauf eingetreten und hat ein öffentliches Mitwirkungsverfahren verneint. Stattdessen wurden die Gesuchstellenden mit ihren Anliegen an die jeweilige Wohnsitzgemeinde verwiesen. Der Gemeindevorstand hat Verständnis für den Wunsch nach mehr Partizipation bei der Gestaltung der Tourismusorganisation ESTM AG. Gleichzeitig ist aber festzuhalten, dass der Tourismus keine Exklusivaufgabe der Gemeinde Samedan ist. Mit der Gründung der ESTM AG haben die Gemeinden der Region Maloja eine Aktiengesellschaft als Aufgabenträgerin für den Tourismus bestimmt und diese mit der touristischen Vermarktung der Destination Engadin St. Moritz betraut. Der Tourismus wird demnach als gemeinschaftliche Aufgabe auf privatrechtlicher Basis erfüllt. Der Einfluss einer einzelnen Gemeinde auf die gemeinschaftliche Trägerschaft beschränkt sich auf ihre Rolle als Aktionärin. Es liegt nicht im Ermessen einer Einzelaktionärin, ein Mitwirkungsverfahren zu strategischen und organisatorischen Fragen der AG zu veranstalten. Unabhängig von der fehlenden Legitimation macht ein Mitwirkungsverfahren auf Stufe Gemeinde aufgrund der nicht vorhandenen Koordination auch verfahrenstechnisch wenig Sinn. Aus den genannten Überlegungen hat der Gemeindevorstand beschlossen, keine öffentliche Mitwirkung auf Gemeindeebene betreffend die Neuausrichtung der ESTM AG durchzuführen. Im vorliegenden Fall liegt es in der Verantwortung und in der Kompetenz der Organe der gemeinschaftlichen Trägerschaft – also der ESTM AG als Aufgabenträgerin des Tourismus - über die öffentliche Mitwirkung zu entscheiden.

Ausscheidung der Gewässerräume von der Regierung genehmigt

Die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung verlangt im Grundsatz, für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer einen Gewässerraum auszuscheiden. Der Gewässerraum dient der langfristigen Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Schutz vor Hochwasser und der Gewässernutzung. Landwirtschaftliche Flächen innerhalb des Gewässerraumes können als Förderflächen für die Biodiversität bewirtschaftet werden und dürfen extensiv genutzt werden. Der Gewässerraum soll weitgehend frei von neuen Anlagen bleiben; bestehende Anlagen haben jedoch Bestandesgarantie. Für die Ausscheidung der Gewässerräume sind die Gemeinden zuständig. Dies hat im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung mittels Festlegung einer Gewässerraumzone zu erfolgen. Nach der erfolgten Vorprüfung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung und zwei öffentlichen Mitwirkungsauflagen, hat die Gemeindeversammlung vom 15. Juli 2021 der entsprechenden Teilrevision der Ortsplanung mit Bezug auf die Gewässerräume zugestimmt. Der Genehmigungsbeschluss durch die Kantonsregierung ist am 25. Januar 2022 erfolgt. Damit hat die Gemeinde Samedan ihre Gewässerräume im Sinne der Gewässerschutzgesetzgebung vollständig ausgeschieden.

Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2022

Gemäss den Bestimmungen der kantonalen Verordnung zum Arbeitsgesetz dürfen die Gemeinden vier Sonntage pro Jahr zu bezeichnen, an denen Arbeitnehmende ohne spezielle Bewilligung für Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften beschäftigt werden dürfen. Auf Gesuch hin wurden der 1., der 8. und der 29. Mai sowie der 6. November 2022 als bewilligungsfreie Sonntage für alle Verkaufsgeschäfte in Samedan bezeichnet. Die Gemeinde Samedan hat die Ladenöffnungszeiten nicht eingeschränkt, so dass die Betriebe im Rahmen des übergeordneten Rechts (insbesondere Arbeitsgesetz und Ruhetagsgesetz) frei sind, die Öffnungszeiten festzulegen.

Auftragsvergaben

Gestützt auf die Bestimmungen der kantonalen und kommunalen Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben: Lieferung von Abfallbehältern an die Firma Robi AG, Wallbach, für CHF 108'036; Sanierung Strassenbelag Kreisel Sper l’En an dir Firma Schlub AG Südbünden, Poschiavo, für CHF 74'017; Unterhalt Abwasserleitungen und Strassensammelschächte an die Firma Rudigier Kanalreinigung AG, La Punt Chamues-ch, für CHF 66'864; Lieferung Hauswasserzähler an die Firma GWF Messsysteme AG, Luzern, für CHF 53'001; Lieferung eines Schneeerzeugers an die Firma Demaclenko Schweiz GmbH, Wallenwil, für CHF 41'283; Erneuerung der Strassenmarkierung an die Firma EnBePu, St. Moritz, für CHF 24'372; Wartung und Revision Wasserarmaturen an die Firma Hawle AG, Sirnach; für CHF 21'486; Planung Sanierung Melkplätze Val Roseg an die Architekten Tuena Hauenstein AG, Samedan, für CHF 16'000; Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes an die Firma Dimedio GmbH, Uster, für CHF 14'970.

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Maria Antonietta Strigari, interner Umbau einer Wohneinheit, Parzelle Nr. 1241 in Chiss; Valora Schweiz AG, Aufstellen von provisorischen Verkaufs- und Lagercontainern, Parzelle Nr. 1336 in der Bahnhofzone; Bruno und Katia Marty, Abbruch des Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses, Parzelle Nr. 968 in Punt Muragl. Die im Februar 2018 an die Post Immobilien AG erteilte Baubewilligung für den Neubau des Busdepots in Cho d’Punt wurde bis 1. März 2024 verlängert.