07.07.2022
Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna lädt alle Interessierten ein, sich zur oben genannten Gesetzesvorlage einzubringen.

Gegenstand: Gesetz über die Förderung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Wohnbauförderungsgesetz)

Auflageakten: - Gesetz über die Förderung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Wohnbauförderungsgesetz)
- Verordnung zum Gesetz über die Förderung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Wohnbauförderungsgesetz)

Auflagefrist: ab 07. Juli 2022 während 30 Tagen

Auflageort: Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten
Die Gesetzesvorlage kann auch auf der Homepage der Gemeinde Celerina eingesehen werden
www.gemeinde-celerina.ch/aktuelles

Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagegfrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna
Celerina, 07. Juli 2022