02.08.2022

Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 26. Juli 2022

Verabschiedung des Kommunalen räumlichen Leitbilds der Gemeinde (KrL) zur öffentlichen Mitwirkung und zur Vorprüfung
Gemäss dem revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG 1) und dem kantonalem Richtplan Siedlung (KRIP-S) müssen alle Gemeinden ein Kommunales räumliches Leitbild (KrL) erarbeiten. Es bildet die konzeptionelle Grundlage für die anschliessende Erarbeitung der grundeigentümerverbindlichen Instrumente der Nutzungsplanung. Das KrL hat eine zeitlich weit nach vorne blickende Perspektive mit einem Planungshorizont von 20 bis 25 Jahren.
Eine Planungskommission hat in Begleitung von Experten des Planungsbüros Stauffer&Studach Chur in vier Workshops den nun vorliegenden KrL-Entwurf erarbeitet.
Er legt die inhaltlichen Schwerpunkte auf folgende Bereiche:
Entwickeln Gesamtstrategie Siedlungs- und Verkehrsentwicklung (Strukturbild und Konzeptplan) zur Haltung bzw. Aufnahme der prognostizierten Einwohnerzahlen.
Entwickeln von ortsbaulichen Ideen für einzelne Gebiete; Aufzeigen der Gebiete mit Handlungsbedarf.
Optimierung der Lage und Ausnutzung der Bauzonenreserven.
Weiterentwicklung lokales Gewerbe, gestalterische Aufwertung der Arbeitsgebiete.
Aufwertung und Belebung des Ortskerns, Erhalt der landschaftlichen Qualitäten.
Massnahmen zur verbesserten Baulandmobilisierung und Siedlungsentwicklung nach innen.
Optimierung und Haltung der Verkehrsinfrastruktur, der touristischen und öffentlichen Anlagen.
Der Gemeindevorstand billigt den Entwurf mit zwei kleinen Ergänzungen bezüglich Gewerbezone und Langsamverkehr und verabschiedet ihn zH. der Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung ARE und der Mitwirkung durch einen Bevölkerungs-Workshop am 17. September.

Zusätzliche Kompetenzen für die Gemeindepolizei St. Moritz-Pontresina
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Gemeindepolizei St. Moritz zuständig für die Erledigung der Gemeindepolizeiaufgaben auf Gemeindegebiet von Pontresina. Von 2008 bis Ende 2019 war diese Aufgabe der Kantonspolizei übertragen. Die Gemeindepolizei St. Moritz-Pontresina hat für Ordnungsbussenverfahren im Strassenverkehr in beiden Gemeinden die Kompetenzstufen 1 und 2. Trotzdem fehlt der Gemeindepolizei für zahlreiche Tatbestände die Ermächtigung, Ordnungsbussen auszustellen. Da Angehörige der Kantonspolizei nicht immer vor Ort sind, führt dies dazu, dass viele Übertretungen im Ordnungsbussenbereich ohne Folgen bleiben, selbst wenn sie von der Gemeindepolizei wahrgenommen werden.
Zuständig für die Übertragung von Kompetenzen zur Erfüllung von gemeindepolizeilichen Aufgaben ist die Regierung, welche mit der Gemeinde die Übertragung von Aufgaben vereinbaren kann. Gemäss einem Auftrag des Grossen Rats an die Regierung soll dort, wo für Gemeinden entsprechende Möglichkeiten bestehen, Aufgaben der Kantonspolizei zu übernehmen, davon auch Gebrauch gemacht werden.
Einer Aussprache einer St. Moritzer/Pontresiner Delegation im März beim zuständigen Regierungsrat Peter Peyer folgt nun das gemeinsame formelle Gesuch an die Bündner Regierung, der Gemeindepolizei erweiterte Ahndungskompetenzen einzuräumen ua. in den Bereichen:
Ruhender und fahrender Verkehr von Motorfahrzeugführenden, Radfahrenden und Motorfahrradfahrenden
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz
Betäubungsmittelgesetz
Waldgesetz

Ebenso beantragt wird die Kompetenzerteilung zur Datenanfrage analog der Kantonspolizei bei den Datenbanken
MOFIS (Motorfahrzeuginformationssystem der eidg. Fahrzeugkontrolle)
FABER (Führerausweisberechtigung)
RIPOL (automatisiertes Polizeifahndungssystem)
In einem ersten weiteren Schritt wird der Regierung vorgeschlagen, vor der eigentlichen Behandlung der Anliegen durch den Kanton ein weiteres gemeinsames Gespräch zu führen.

Bisher eine Kandidatin für die Ersatzwahl in die GPK
Nach dem Wohnortswechsel von Wolfgang Pollak (Vertreter von Hotelleriesuisse Pontresina) ist für die 5-köpfige Geschäftsprüfungskommission (GPK) eine Ersatzwahl nötig. Der Gemeindevorstand hat Kenntnis genommen von der Kandidatur von Anne-Rose Walther-Guggisberg (1967, Hotelière), portiert von Hotelleriesuisse Pontresina.
Die Ersatzwahl findet am eidg. Abstimmungstermin vom 25. September 2022 an der Urne statt. Weitere Kandidaturen sind grundsätzlich bis zum Wahltermin zulässig, weshalb eine stille Wahl nicht möglich ist.


Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber