08.09.2022
Um Beeinträchtigungen und Gefährdungen für die Strassennutzer (Winterdienst, Kehrichtwagen ÖV, Fussgänger u.a.) zu verhindern, sind alle Bäume und Sträucher längs öffentlichen und mit öffentlichen Fahrzeugen bedienten Strassen und Wegen im Siedlungsgebiet zurückzuschneiden, so dass keine Äste in den Strassenraum ragen (Art. 9 Polizeigesetz Sils i.E./Segl sowie Art. 21 Strassenverordnung des Kantons Graubünden). Es sollen Gefährdungen von Strassennutzern durch Umstürzen oder Abbrechen von Bäumen bzw. Ästen unter der Schneelast vermieden werden. Strassenbeleuchtungen sowie Verkehrstafeln sollen nicht durch Einwuchs verdeckt werden.

Die betreffenden Strassenanrainer werden angehalten, das Zurückschneiden bis Mitte Oktober 2022 vorzunehmen. Die Gemeinde behält sich die Kappung auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer vor, wenn diese dieser Anweisung nicht Folge leisten.

Die Baumschnittabfälle können bis Mitte Oktober beim Kompostplatz beim Betriebsgelände der Kläranlage Sils am Silvaplanersee (Südseite ARA) deponiert werden. Sollten die Mengen 1.5 m3 übersteigen, muss eine Anmeldung beim Werkmeister (079 907 56 00) erfolgen. Gegen Rechnung kann auch der Revierförster (Tel. 081 826 59 33) beauftragt werden.
Gemeindeverwaltung Sils i.E./Segl
Sils, 8. September 2022