20.10.2022
Genehmigung des Auflageprojekts Mit Verfügung vom 12. Oktober 2022 hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, gestützt auf Art. 44quater des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100), das oben genannte Auflageprojekt mit Auflagen genehmigt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation Beschwerde beim Verwaltungsgericht, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, erhoben werden. Sie ist in doppelter Ausfertigung und unterschrieben einzureichen. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung sowie allfällige weitere Beweismittel sind beizulegen.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist, nach telefonischer Voranmeldung, Tel. 081 257 24 32, im Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, Ringstrasse 10, 7001 Chur, Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Daniel Buschauer
Chur, 18. Oktober 2022