01.11.2022
1. Der Gemeindevorstand Samedan beabsichtigt, folgende Verkehrsbeschränkung einzuführen:
Parkieren gestattet (Sig. 4.17)
Zusatztafel: max. 12 Stunden
– Samedan, Schiessstand, Parkplatz Muntarütsch, Koordinaten 2'787’026/1'157’408
– Samedan, Restaurant Piste 21, Parkplatz Gravatscha, Koordinaten 2'788’194/1'157’515
– Samedan, Umfahrung Samedan, Parkplatz Sax, Koordinaten 2'787’694/1'157’301
2. Diese Massnahme bezweckt die bestimmungsgemässe Nutzung der Parkplätze.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 13. Oktober 2022 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Samedan eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Der Gemeindevorstand
Samedan, 1. November 2022