03.11.2022
Anlässlich seiner Sitzung vom 27. Oktober 2022 hat der Gemeinderat der Teilrevision des EW-Gesetzes zugestimmt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung wird diese Änderung des EW-Gesetzes dem fakultativen Referendum unterstellt.

Datum der Veröffentlichung: 3. November 2022
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Dezember 2022
Gemeindevorstand
St. Moritz. 3. November 2022