03.11.2022
Zur Wahl wurden innert Frist keine Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen.

Wichtiger Hinweis:
Es sind gemäss Art. 13 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz nur Personen wählbar, die gültig vorgeschlagen sind. Somit findet für diesen Sitz am 27. November 2022 keine Nachwahl statt. Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird zeitnah erneut publiziert.
Gemeindekanzlei
St. Moritz, 3. November 2022