29.11.2022
Die Verbindungsstrasse St. Moritz – Celerina wird vom Freitag, 16. Dezember 2022 bis Montag, 6. März 2023 für den Verkehr gesperrt. Ausgenommen vom Fahrverbot sind Notfallfahrzeuge, der öffentliche Verkehr und Taxiwagen, Fahrzeuge des Bobbahn- und Skelettonbetriebes sowie die Schneeräumungs- und Unterhaltsfahrzeuge. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels Schrankensystem. Die Verfügung der beiden Gemeinden zur Strassensperre stützt sich auf Beschluss Nr. 1310 der Regierung des Kantons Graubünden vom 1. November 2005.
Gemeinden St. Moritz und Celerina

Hinweis der Gemeindepolizei St. Moritz:
Die Polizei kann verkehrsbehindernd oder rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Kosten der Halterin oder des Halters bzw. der Lenkerin oder des Lenkers entfernen lassen, wenn diese nicht innert nützlicher Frist erreicht werden können (Art. 4 EGzSVG, BR 870.100).
Um die Schneeräumung ohne Behinderung auszuführen, ist das Parkieren auf den zusätzlich signalisierten Strassenabschnitten wie Via dal Bagn, Via Maistra, Via Serlas, Plazza dal Mulin, Via Arona, Via Ludains zwischen 04.00 bis 07.00 Uhr verboten.
Die Massnahme erfolgt auf Risiko und zu Lasten der verantwortlichen Fahrzeugführer. Für Schäden an Fahrzeugen, die infolge Schneeräumung, Abschleppvorkehrungen oder durch Dienstleistungsfahrzeuge entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftpflicht ab.
Gemeinde St. Moritz
29.11.2022