05.12.2022

Neue Vereinbarung für die «Camerata»-Sommerkonzertserie
Jürg H. Frei, Berufsmusiker und Arzt und seit 1989 Intendant der Pontresiner «Camerata»-Sommerkonzerte im Taiswald, tritt in die zweite Reihe zurück und überträgt die Leitung ab Sommer 2023 seinem Zuger Berufsmusikerkollegen Xaver Fässler. Der Gemeindevorstand stimmt den für den Leitungswechsel nötigen Verträgen zu. Zu regeln war ua. die Aufhebung der Vereinbarung mit Jürg Frei, der Ankauf des Camerata-Flügels, die mietweise Übernahme eines besonderen Kontrabasses und der Abschluss der neuen Vereinbarung mit Xaver Fässler. Die umfangreiche Camerata-Notenbibliothek schenkt Intendant Frei der Gemeinde Pontresina.
Die ehemals als «Kurkonzerte» bekannte Pontresiner «Camerata»-Sommerkonzertserie umfasst zwischen Juni und September jeweils rund 100 tägliche Konzerte.

Einsprache gegen Rechnung für «La Maisa»
Die persönlichen Kostenbeiträge für das schulergänzende Kinderbetreuungsangebot «La Maisa» und für das familienergänzende Kinderbetreuungsangebot «La Maisa Plus» richten sich nach dem steuerbaren Einkommen der Eltern und sehen 4 Tarifstufen vor.
Der Gemeindevorstand gab einem Rekurs statt, bei dem die rekurrierende Person damit argumentierte, zu hoch eingestuft worden zu sein und darum einen überhöhten Tarif tragen zu müssen.
Weiter räumt der Gemeindevorstand dem Schulrat die Kompetenz ein, in Härtefällen auf Antrag von Erziehungsberechtigten von den Tarifstufen «La Maisa» abzuweichen, wobei die Abweichungen jeweils der Zustimmung des Gemeindevorstands bedürfen.

Beitragsgesuch Corvatsch AG: Winterevents 2022/2023
Die Geschäftsstelle Corvatsch AG/Diavolezza Lagalb AG ersucht die Gemeinde Pontresina wiederum um Unterstützung für die Winterevents von «Corvatsch Diavolezza Lagalb – Drei Berge, eine fabelhafte Bergwelt». Beantragt ist die Unterstützung des Free Ski & Snowboard World Cups vom 23. bis 26. März, Europacup/Schweizermeisterschaft Freestyle vom 12. bis 18. April und das 4. Frühlingsfest am 22. April 2023. Alle Anlässe finden am Corvatsch statt.
Auf Empfehlung des Tourismusrats stimmt der Gemeindevorstand der beantragten Unterstützung von insgesamt CHF 17'500.- zu, formuliert aber das Anliegen an die Gesuchsteller, sich auch Gedanken zu machen über Events an den Pontresiner Hausbergen Diavolezza und Lagalb.

Digitalisierung des Einlösungsprozesses für Vergünstigungen für Einheimische
Wer bislang ein Einheimischen-Bergbahnabo kaufte, hatte seine Bezugsberechtigung an der Kasse mit einem Einheimischen-Ausweis zu belegen. Weitere Einsatzmöglichkeiten für das auf der Einwohnerkontrolle zu beziehende und jährlich zu erneuernde Dokument gab es – ausgenommen vom Hallenbad – keine.
Um die Einlösung von Einheimischen-Vergünstigungen zu vereinfachen, hat die ESTM AG eine Lösung entwickelt, mit der über eine Schnittstelle zur Datenbank der Einwohnerkontrolle in Echtzeit abgefragt werden kann, ob eine Person in der Gemeinde angemeldet ist oder nicht. Weil es eine simple Ja/Nein-Abfrage ist und der Kunde seine explizite Einwilligung dazu geben muss, ist der Datenschutz gewährleistet.
Der Gemeindevorstand gibt sein Einverständnis zur Implementierung der nötigen Schnittstelle. Die nötigen technischen Anpassungen werden von ESTM getragen, somit entstehen für die Gemeinden keine Kosten.
Vorderhand nicht implementiert wird die Abfrage zu Eigentümern von Zweitwohnungen. Diese haben ihre Abo-Vergünstigungen weiterhin am Gemeindeschalter geltend zu machen. Grund dafür ist, dass die Pontresiner Einwohner-Datenbank (noch) keine direkt abrufbaren Daten zum Wohneigentum führt.

Kommunales räumliches Leitbild (KrL) geht in die öffentliche Mitwirkung
Im Februar 2021 hatte der Gemeindevorstand zur Erarbeitung des vom Raumplanungsgesetz verlangten «Kommunalen räumlichen Leitbild» (KrL) eine Planungskommission eingesetzt. Diese erarbeitete unter Beizug des Churer Raumplanungsbüros Stauffer & Studach in mehreren Schritten und unter Mitwirkung einer «Echogruppe» mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen Pontresiner Bevölkerungsgruppen einen Entwurf, den der Gemeindevorstand nun für die Zeit vom 1. Dezember 2022 bis zum 16. Januar 2023 in die öffentliche Mitwirkung schickt. Zudem wurde der Entwurf des KrL am 29. November der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.
Der KrL-Entwurf und die Mitwirkungsunterlagen sind unter www.gemeinde-pontresina.ch -> News -> Amtliche Publikationen aufgeschaltet.
Die weiteren Schritte:
- Auswertung Rückmeldungen und allfällige Anpassung KrL: Januar/Februar 2023
- Rückmeldungen an Mitwirkende und Verabschiedung KrL durch Gemeindevorstand: spätestens März 2023
- Das KrL ist behörden-, nicht aber grundeigentümerverbindlich. Es besteht daher kein Rechtsmittel gegen den Erlass des KrL durch den Gemeindevorstand.
Das KrL ist die Basis für die anschliessende umfassende Überarbeitung der kommunalen Grundordnung (ua. Zonenplan und Baugesetz).

Stiftung "Fundaziun da Puntraschigna"
Von den Werkzeugen, mit denen der Gemeindevorstand die Schaffung von Wohnraum fördern will, ist die Stiftung am weitesten gediehen. Der Gemeindevorstand verabschiedete die Stiftungsurkunde zH. der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung 2023-1 und den Entwurf des Organisationsreglements zH. der Weiterbearbeitung durch den anschliessend vom Gemeindevorstand zu berufenden Stiftungsrat.
Zweck der «Fundaziun da Puntraschigna» ist laut Stiftungsurkunde «Der Erhalt und die Schaffung von wirtschaftlich tragbarem Wohnraum für Einheimische». Erreicht werden soll dies ua. mit folgenden
Massnahmen:
- Erwerb, Verwaltung, Vermietung und Verkauf von Immobilien und Grundstücken in der Gemeinde Pontresina;
- Abgabe von Bauland im Baurecht zur Erstellung von Erstwohnungen;
- Unterstützung von Baugenossenschaften und Dritten, welche das Ziel verfolgen, wirtschaftlich tragbaren Wohnraum für Einheimische in Pontresina zu schaffen (Miet- und Eigentumswohnungen);
- Gewährung von Darlehen an Personen, welche dauernde wirtschaftlich tragbare Erstwohnungen erstellen;
- Gewährung von à fonds-perdu-Beiträgen an Personen, welche dauernde wirtschaftlich tragbare Erstwohnungen erstellen;
- Gewährung von Darlehen und/oder à fonds-perdu-Beiträgen an Personen, welche ihre Wohnung, die nicht mit einer Nutzungsbeschränkung belastet ist, langfristig zur wirtschaftlich tragbaren Wohnnutzung durch Einheimische der Stiftung zur Verfügung stellen.
Die Stiftung soll von der Gemeinde zunächst mit einem Kapital von CHF 500'000.- ausgestattet werden. Als weitere künftige Mittelzuflüsse sind ua. Gemeindebeiträge, Spenden Dritter und Erträge aus dem Stiftungsvermögen vorgesehen.
Geführt wird die Stiftung durch einen Stiftungsrat mit 3 bis 5 Mitgliedern, die vom Gemeindevorstand berufen werden. Der Stiftungsrat bestimmt die Verwaltung, Anlage und Verwendung des Stiftungsvermögens im Rahmen des Stiftungszweckes.

Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber