10.01.2023

Erleichterter Zugang zur Solarenergie

Im Zusammenhang mit der aktuellen Energiewende, den Risiken einer Strommangellage und den steigenden Energiekosten ist die Nachfrage nach alternativen Energieträgern wie Photovoltaikanlagen gestiegen. In der Folge mehren sich entsprechende Baugesuche. Auf Wunsch der Baukommission hat der Gemeindevorstand einen Grundsatzentscheid betreffend das Baubewilligungsverfahren getroffen. Mit der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes RPG wurde der Zugang zur Solarenergie erleichtert, indem die administrativen Hürden abgebaut und das Bewilligungsverfahren vereinfacht wurde. Zudem sind Interessen an der Nutzung der Solarenergie grundsätzlich höher zu gewichten als ästhetische Anliegen. So können genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern unter Anwendung eines vereinfachten Melde- statt eines Baubewilligungsverfahrens errichtet werden. Was als «genügend angepasst» im Sinne des RPG gilt, ist in der entsprechenden Verordnung dazu abschliessend umschrieben. Der Bund räumt demnach den Kantonen und Gemeinden bei der Behandlung von Baugesuchen für Solaranlagen im Siedlungsgebiet die grösstmögliche Freiheit ein. Vor diesem Hintergrund erscheinen weitergehende Ausführungen auf Stufe Gemeinde und damit verbundene zusätzliche administrative Hürden und Prozesse weder erforderlich noch sinnvoll. In diesem Sinne hat der Gemeindevorstand entschieden, sich bei der Beurteilung von Solaranlagen auf die Ausführungen gemäss übergeordneter Gesetzgebung zu beschränken und die «Politik der Ermöglichung» auch konsequent umzusetzen.

Kantonales Verwaltungszentrum auf dem Bahnhofareal verzögert sich weiter

Der Kanton will gemäss seiner Immobilienstrategie über den ganzen Kanton verteilt neun regionale Verwaltungszentren realisieren, als letztes dasjenige für das Oberengadin und das Bergell mit Standort in Samedan. Damit sollen elf kantonale Dienststellen sowie zwei Aussenstellen öffentlich-rechtlicher Anstalten künftig in einem Neubau auf dem jetzigen RhB-Areal unter einem Dach ihre Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen. Um dies aus ortsplanerischer Sicht zu ermöglichen, hat der Gemeindevorstand im November 2018 den Arealplan «Bahnhof» beschlossen. Dagegen haben mehrere Eigentümer benachbarter Liegenschaften Planungsbeschwerde bei der Regierung erhoben. Nach Abweisung durch die Regierung und in zweiter Instanz auch durch das kantonale Verwaltungsgericht wurde der Fall von den Beschwerdeführern an das Bundesgericht weitergezogen. Während das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom Dezember 2020 festhielt, dass der Arealplan als recht- und zweckmässiges Planungsmittel für die Überbauung des Bahnhofareals zu werten und das Vorgehen des Gemeindevorstandes in keiner Art und Weise zu beanstanden sei, beurteilte dies das Bundesgericht in seinem Entscheid vom November 2022 anders. Es kam zum Schluss, dass der Arealplan erheblich von der Grundordnung abweicht und daher nicht mit der Planungspflicht gemäss eidgenössischen Raumplanungsgesetz vereinbar sei. Mit der Gutheissung der Beschwerde durch das Bundesgericht wurde der Arealplan Bahnhof Samedan aufgehoben, was die Inwertsetzung des Bahnhofareals weiter verzögert. Der Gemeindevorstand hat dies mit Bedauern zur Kenntnis genommen und wird nun zusammen mit dem Kanton Graubünden und der RhB über das weitere Vorgehen befinden.

Nutzungsbeschränkung auf den Parkplätzen Muntarütsch, Gravatscha und Sax

Auf den Parkplätzen Schiessstand Muntarütsch, Gravatscha beim Restaurant 21 und Sax an der Kantonsstrasse wird eine zeitliche Nutzungsbeschränkung von maximal 12 Stunden eingeführt. Auslöser für die Änderung des Regimes ist die Feststellung, dass die erwähnten Parkplätze zunehmend von Dauerparkierern in Beschlag genommen werden. Die Benutzung von öffentlichem Grund für das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen, Wohnwagen, Wohnmobilen, Anhängern und dergleichen ist weder bestimmungsgemäss noch gemeinverträglich und ist daher als bewilligungs- und entschädigungspflichtiger gesteigerter Gemeingebrauch zu qualifizieren. Namentlich wird die bestimmungsgemässe Nutzung durch Kurzparkierer phasenweise verunmöglicht. Die Kantonspolizei wird nach Inkrafttreten des Beschlusses systematische Kontrollen durchführen und allfällige Übertretungen nach einer ersten Verwarnung mit einer Ordnungsbusse ahnden.

Terminplanung 2023

Wie üblich werden die Sitzungen des Gemeindevorstandes und die wichtigsten Termine zum Jahresbeginn im sogenannten Politkalender festgelegt. Der Gemeindevorstand wird seine Sitzungen wie bisher im Zweiwochenrhythmus mit Unterbrüchen während den Schulferien abhalten. Die Termine für die ordentlichen Gemeindeversammlungen wurden auf den 13. Juli und 07. Dezember 2023 fixiert, zusätzlich am 20. April nach Bedarf. Der Politkalender mit allen Daten einschliesslich der Abstimmungssonntage ist auf der Internetseite unter der Rubrik «Politik» aufgeschaltet.

Beiträge

Folgenden Organisationen wurden finanzielle Beiträge zugesprochen: Sun Ice Festival 2023; FIS Ski Weltcup St. Moritz 2022; Langlaufrennen «La Diagonela» 2023; Horse Snow Cross-Week 2023.

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Politische Gemeinde, Parzelle Nr. 1113 in Isla Glischa-Sax, Eindolung des Gewässers bei der Unterführung RhB; Valora Schweiz AG, Parzelle Nr. 1782 an der Via Retica, Montage von Reklamen und Beschriftungen; Franz Koller, Parzelle Nr. 1444 in Crusch, Realisierung einer Photovoltaikanlage; einfache Gesellschaft Geschwister Benz-Bär, Parzelle Nr. 1530 in Punt Muragl, energetische Sanierung, Umbau Wohnhaus und Heizungsersatz mittels Wärmepumpe; Marco Roner, Parzelle Nr. 218 in Crusch, energetische Sanierung, Umbau Wohnhaus und Heizungsersatz mittels Pelletanlage; Markus und Marina Locher, Parzelle Nr. 1802 in Crusch, Realisierung einer Photovoltaikanlage. Im Weiteren wurde einem Gesuch um Abgeltung der Hauptwohnungsverpflichtung mittels Ersatzabgabe entsprochen.

(Pre)