18.02.2020
1. Ort und Frist der Auflage Das Projektgenehmigungsgesuch der "St. Moritz Energie" inklusive Projektdossier, liegt vom 18. Februar bis 19. März 2020 öffentlich beim Amt für Energie und Verkehr, Rohanstr. 5, 7001 Chur, sowie auf der Gemeindekanzlei Sils i.E./Segl zur Einsicht auf.
2. Kurzbeschrieb des Genehmigungsgesuchs In Absprache mit der Gemeinde Sils hat die "St. Moritz Energie" vorliegendes Projektgenehmigungsgesuch eingereicht. Dieses sieht vor, das Seenregulierwehr Sils Baselgia hinsichtlich der freien Fischwanderung der Zielfischarten zu sanieren. Die vorgeschlagene Variante einer "Optimierung des bestehenden Schlitzpasses" hat sich in der Evaluation zwischen dem Planer, Betreiber und dem Amt für Jagd und Fischerei für das vorliegende Projektgenehmigungsgesuch herauskristallisiert.
Mit dem Projektgenehmigungsgesuch wird um die Erteilung sämtlicher für die Sanierung und Erneuerung des Regulierwehrs erforderlichen spezialgesetzlichen Bewilligungen ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 58 BWRG).
3. Einsprachen Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat, ist berechtigt, Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben (Art. 57 i.V.m. Art. 54 BWRG). Einsprachelegitimiert sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit einer kurzen Begründung dem Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Stadtgartenweg 11, 7001 Chur, einzureichen.
Sils, 18. Februar 2020
Der Gemeindevorstand