10.03.2023

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

1) Engadin Tourismus AG

Die Gemeinde St. Moritz hat ihre Leistungsvereinbarung mit der Engadin St. Moritz Tourismus AG (bisherige Organisation) im Jahr 2020 per 31. Dezember 2022 vorsorglich gekündigt. In der Zwischenzeit wurden die Bedürfnisse aller zwölf Gemeinden der Region Maloja und insbesondere auch jene der Leistungspartner aus der Hotellerie, der Parahotellerie, von Handel und Gewerbe sowie der Bergbahnen im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses analysiert. Das Ergebnis wurde in einem angepassten Geschäftsmodell für die Organisation ab dem Jahr 2024 festgehalten. Die regionale Tourismusorganisation heisst neu Engadin Tourismus AG (Engadin Tourismus). Die Gemeinde St. Moritz hat in der Folge definitiv entschieden, sich ab dem Jahr 2024 nicht mehr an den Grundleistungen der regionalen Tourismusorganisation zu beteiligen und als Aktionärin auszutreten. Die Gemeinde St. Moritz respektive die neu zu gründende St. Moritz Tourismus AG (St. Moritz Tourismus) wird mit Engadin Tourismus eine ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tretende individuelle Kooperationsvereinbarung abschliessen, um die enge Kooperation auch zukünftig zu gewährleisten. Für die Umsetzung des neuen Geschäftsmodells sind der Aktionärsbindungsvertrag zwischen den elf Gemeinden der Region Maloja (ohne St. Moritz) und die Leistungsvereinbarungen der elf Gemeinden mit Engadin Tourismus zu erweitern bzw. anzupassen. Mit den nun vorliegenden neuen statutarischen Grundlagen, dem revidierten Aktionärsbindungsvertrag und der angepassten Leistungsvereinbarung (Grundauftrag) ergeben sich per 1. Januar 2024 diverse Änderungen. 
Der Gemeindevorstand unterbreitet den Aktionärsbindungsvertrag der Gemeindeversammlung zur Annahme. Gleichzeitig soll der Gemeindevorstand ermächtigt werden, die Leistungsvereinbarung mit der Engadin Tourismus AG abzuschliessen.

2) Erarbeitung Neuregelung Nutzung Allmenden

Die Landwirtschaftsbetriebe in La Punt Chamues-ch bestossen verschiedene Alpbetriebe. Vor Alpauftrieb und nach Alpabtrieb werden die Allmendweiden im Eigentum der Gemeinde La Punt Chamues-ch genutzt. Für eine reibungslose Nutzung (Anzahl Tiere, Zweitnutzung etc.) dieser Weiden sind Regelungen notwendig. Als Grundlage für die Neuregelungen erarbeiten die Mitarbeitenden des Plantahof einen Übersichtsbericht über die Sömmerungsbetriebe (Betrieb, Bewirtschaftung, Weiden, Bestossung) und erstellen einen Vorschlag zur Nutzung der Allmenden in Anlehnung an die Bedürfnisse der Alp- und Landwirtschaftsbetriebe zuhanden des Gemeindevorstandes. 
Der Vorstand beschliesst, die Offerte im Gesamtbetrag von CHF 2'621.40 zu genehmigen und den Auftrag dem Plantahof zu erteilen.

3) Polizeigesetz

Auftragsgemäss hat der Gemeindejurist den gewünschten Entwurf für ein Polizeigesetz der Gemeinde La Punt Chamues-ch ausgearbeitet. Dies unter Einbezug bestehender Polizeigesetze vorab von Oberengadiner Gemeinden. Die Unterschiede sind, vor allem was die geregelten Tatbestände betrifft, erheblich. Sehr oft werden auch Tatbestände, die in einem anderen Gemeindeerlass geregelt werden sollten oder müssten, in den Polizeigesetzen geregelt und umgekehrt. Bei der Ausgestaltung des Erlasses ist daher die übrige Gemeindegesetzgebung im Auge zu behalten. Anspruchsvoll ist ferner die Einordnung des Erlasses in das übergeordnete Recht, dies insbesondere bei den Strafbestimmungen. 
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird an einer gemeinsamen Besprechung zwischen dem Gemeindevorstand und Dr. Rainer Metzger beraten und allenfalls angepasst.

4) Diverse Beiträge

Folgende Vereine und Anlässe werden finanziell unterstützt:

- Schweizer Skischule Zuoz - La Punt
- 9. Südbündner Berufsschau 2023
- Hockeyclub Sils – Silvaplana
- Regionales Leistungszentrum Ski Alpin Oberengadin
- Orchesterverein Oberengadin

 10. März, der Aktuar/un