12.02.2020

gr/An seinen Sitzungen im Monat Februar 2020 behandelte der Gemeindevorstand folgende Traktanden:

 

Bauwesen

Das Baugesuch für den Abbruch und Wiederaufbau der Chesa Gentiana wurde gutgeheissen. Beim Wiederaufbau ist eine Vergrösserung von 12.77 m2 HNF vorgesehen, welche im Sinne von Art. 11 Abs. 3 des eidgenössischen Zweitwohnungsgesetzes genehmigt wurde.

 

Planung

Aufgrund des geplanten Rückbaus der ARA Staz hat die Swisscom (Schweiz) AG bei der Gemeinde Celerina angefragt ob die Mobilfunkanlage am heutigen Standort zukünftig bestehen bleiben kann. Der Gemeindevorstand Celerina hat diese Anfrage unter der Voraussetzung, dass das Areal ARA Staz in den Besitz der Gemeinde Celerina übergeht, für die Dauer von 5 Jahren gutgeheissen.

 

Petition 5G-Antenne

In der 5G-Petition fordern die Unterzeichnenden einen Widerruf des Entscheides des Gemeindevorstandes zur Vergabe des Antennenausbaus bei der ARA Staz. Generell soll Celerina vorerst 5G frei bleiben, zumindest bis weitere Erkenntnisse betreffend Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tier vorliegen. Es soll gegebenenfalls eine Gemeindeabstimmung stattfinden.

Der Rückzug der Baubewilligung ist gemäss juristischer Beurteilung nicht möglich. Die Sach- und Rechtslage hat sich seit der Erteilung der Baubewilligung nicht relevant geändert und zurzeit sind auch keine gewichtigen öffentlichen Interessen vorhanden, welche zu einem Widerruf der Verfügung führen müssten. Die Erteilung einer Baubewilligung und allfällig auch ein Widerruf fallen in die Entscheidungskompetenz des Gemeindevorstandes. Die Gemeinde behielt sich vor, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, wenn unabhängige Studien eine gesundheitliche Schädigung durch die Strahlung nachweisen.

Ebenfalls geprüft wurde die Frage, ob ein kommunales 5G-Moratorium eingeführt werden könnte. Gemäss Beurteilung des Kantons Graubünden wäre ein solches Moratorium nicht bundesrechtskonform.

 

Gastwirtschaftsbewilligung

Die Bewilligung zum Führen der Gastwirtschaft für das Hotel / Restaurant Alte Brauerei durch Herr Ralph Kübler wurde gutgeheissen.

Für das Hotel / Restaurant Rosatsch hat Frau Ladina Jann die Gastwirtschaftsbewilligung erhalten.

 

Quellableitung und Wasseranschluss Alp Laret

Um die Wasserversorgung der Alp Laret zu optimieren wurden im letzten Jahr bei der Quelle eine neue und grössere Brunnenstube eingebaut. Im Frühjahr 2020 wird nun noch die Quellableitung und der Wasseranschluss der Alp erneuert. Der Gemeindevorstand hat die Arbeitsvergabe an den Baumeister und für die Sanitärarbeiten gutgeheissen.

 

Tourismus

Der Verwaltungsrat der Engadin St.Moritz Tourismus AG hat die Gemeindevorstände angefragt, ob diese ihm weiterhin das Vertrauen zusprechen können. Mit der Begründung, dass ein kompletter Austausch des Verwaltungsrates für die Destination nicht zielführend ist, hat der Gemeindevorstand Celerina dem Verwaltungsrat der Engadin St.Moritz Tourismus AG das Vertrauen zugesichert.

 

Beim Bahnhof Celerina ist die Einrichtung eines elektronischen Gästeinformationssystems «Tweebie» vorgesehen. Für die notwendige Installation wurde ein Vorstandskredit in der Höhe von CHF 25'000.— gutgeheissen. Dieser unterliegt dem Finanzreferendum.

 

 

 

 

 

Kultur

Nach verschiedenen Gesprächen mit der evangelischen Kirchgemeinde Refurmo und dem Kulturarchiv Oberengadin wurde vereinbart, dass Möglichkeiten geprüft werden sollen die Kirche Bel Taimpel zukünftig vermehrt und allenfalls anderweitig zu nutzen. In einer Projektstudie soll eine Nutzung durch das Kulturarchiv Oberengadin und allenfalls für die Künstlerfamilie Pedretti als Ausstellungsraum geprüft werden. Um diese Projektstudie voranzutreiben wurde ein Vorstandskredit in der Höhe von CHF 54'410.--, welcher dem Finanzreferendum unterliegt, gutgeheissen.

 

Im Bündner Kunstmuseum wird vom 22. Februar bis 7. Juni 2020 eine Einzelausstellung der in Celerina wohnhaften Künstlerin Erica Pedretti gezeigt. Der Gemeindevorstand hat dafür eine finanzielle Unterstützung gutgeheissen.

 

Leistungsvereinbarung Spitex

Per 1.1.2020 wurde die Spitex Oberengadin in die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin integriert. Die bisher mit der Spitex bestehende Leistungsvereinbarung muss neu geregelt werden. Die neue Leistungsvereinbarung entspricht der bisherigen Regelung und hat eine Dauer von 2 Jahren. 

 

Celerina, 12. Februar 2020