06.04.2023
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Sils i.E./Segl haben an der Gemeindeversammlung vom 23. März 2023 der Teilrevision von Art. 7 Abs. 2 des Polizeigesetzes der Gemeinde Sils i.E./Segl (betr. Feuerwerkverbot) zugestimmt. Die Teilrevision ist mit dem Gemeindeversammlungsbeschluss in Kraft getreten und wir hiermit in Anwendung von Art. 5 Abs. 3 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden publiziert.

Das Polizeigesetz ist auf der Homepage der Gemeinde "www.sils-segl.ch" unter der Rubrik "Infopoint/Dokumente/Gesetze" abrufbar.
Sils, 6.4.2023
Der Gemeindevorstand