18.02.2020
1. Ort und Frist der Auflage Das Projektgenehmigungsgesuch der St. Moritz Energie inklusive Projektdossier, liegt vom 18. Februar bis 19. März 2020 öffentlich auf und kann beim Amt für Energie und Verkehr, Rohanstrasse 5, 7001 Chur, sowie in der Gemeinde Silvaplana eingesehen werden.
2. Kurzbeschrieb des Genehmigungsgesuchs Die Seenregulierung dient in erster Linie dem Hochwasser- und Versumpfungsschutz. In den Wintermonaten wird damit der Wasserstand im St. Moritzersee sichergestellt. Die Rechte und Pflichten sind zwischen den Territorialgemeinden in einer Vereinbarung geregelt. Im Auftrag der Gemeinden hat die St. Moritz Energie vorliegendes Projektgenehmigungsgesuch eingereicht. Dieses sieht vor, die Seenregulierwehre Sils i.E. und Buocha da Sela hinsichtlich der freien Fischwanderung der Zielfischarten zu sanieren. Die vorgeschlagenen Bestvarianten einer "Optimierung des bestehenden Schlitzpasses" (Sils i.E./Segl) und dem "Schlitzpass links" (Buocha da Sela) haben sich in der Evaluation zwischen dem Planer, Betreiber und dem Amt für Jagd und Fischerei für das vorliegende Projektgenehmigungsgesuch herauskristallisiert.
Mit dem Projektgenehmigungsgesuch wird um die Erteilung sämtlicher für die Sanierung und Erneuerung der Regulierwehre erforderlichen spezialgesetzlichen Bewilligungen ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 58 BWRG).
3. Einsprachen Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat, ist berechtigt, Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben (Art. 57 i.V.m. Art. 54 BWRG). Einsprachelegitimiert sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit einer kurzen Begründung dem Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Stadtgartenweg 11, 7001 Chur, einzureichen.