06.06.2023
Anlässlich seiner Sitzung vom 1. Juni 2023 hat der Gemeinderat ein neues Gesetz erlassen. Es regelt insbesondere das Fahrverbot und die Ausnahmen davon, Verkehrsbeschränkungen, Fahrbewilligungen, Nutzungsbestimmungen und Gebühren. Der Gesetzestext kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage (www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/fakultatives-referendum) heruntergeladen werden. Auf Verlangen von mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten wird der Erlass der Urnenabstimmung unterstellt (Fakultatives Referendum). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Veröffentlichung.

Datum der Veröffentlichung: 6. Juni 2023
Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juli 2023
Gemeindekanzlei
St. Moritz, 6. Juni 2023