11.07.2023
Projektgenehmigungsgesuch zur Erneuerung des Wasserkraftwerks Silvaplana,
Gemeinde Silvaplana
Öffentliche Auflage 11. Juli bis 10. August 2023 gemäss Art. 57 des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG, BR 810.100)
Die Repower AG beantragt vorliegend die Projektgenehmigung für Erneuerungsmassnahmen am Wasserkraftwerk Silvaplana. Zur Sicherstellung des guten und betriebsfähigen Zustands der Anlagen bis zum Konzessionsende 2050 bedarf das Wasserkraftwerk Silvaplana diverser Erneuerungen. Als Hauptmassnahmen sind bauliche und anlagetechnische Erneuerungen im Fassungsbereich an der Ova da Vallun und im Bereich der Überleitung zum Reservoir Fratta sowie der Ersatz der Maschinengruppe in der Zentrale Silvaplana vorgesehen.
Mit dem Projektgenehmigungsgesuch vom 15. Juni 2023 wird um die Erteilung sämtlicher für die Erneuerung des Kraftwerks erforderlichen spezialgesetzlichen Bewilligungen ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 58 BWRG).
Das Genehmigungsgesuch im titelerwähnten Zusammenhang liegt im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur, sowie in der Gemeinde Silvaplana zur Einsicht auf. Für eine physische Einsichtnahme im Verwaltungszentrum Sinergia ist mit dem Empfang zwingend einen Termin zu vereinbaren (081 257 50 55). Die Unterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik "Aktuelles" einsehbar.
Einsprachen Wer von der Auflage berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 57 i.V.m. Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprachelegitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
Beschwerdeinstanz Einsprachen sind innert Auflagefrist zu richten an:
Departement für Infrastruktur,
Energie und Mobilität Graubünden
Ringstrasse 10
7001 Chur
im Auftrag der Baubehörde
Bauamt Silvaplana
Silvaplana, 11. Juli 2023