10.08.2023
Gemäss Beschluss vom 02. August 2023 beabsichtigt der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 16 KRVO sowie gestützt auf Art. 29 Abs. 1 KRVO das Quartierplanverfahren Cristansains Teilgebiet Ost mit Landumlegung einzuleiten.
Zweck - Schaffung einer qualitätsvollen, ortsbaulich gut eingefügten Wohnüberbauung an attraktiver Lage
- Realisierung einer öffentlichen Parkierungsanlage (Tiefgarage)
- Festlegung von detaillierten Gestaltungs- und Erschliessungsvorschriften als ergänzende Regelung zum geltenden Quartierplan Cristansains (gemäss Art. 22 und 35 QPV Cristansains)
Beizugsgebiet Parzelle Nr. 1032, Teilparzellen Nrn. 1240, 1614 und 1943
Auflageakten Quartierplan Cristansains Teilgebiet Ost mit Landumlegung, Einleitung, Beizugsgebiet 1:1’000
Auflagefrist 30 Tage (vom 11. August 2023 bis 11. September 2023)
Auflageort / Zeit Gemeindehaus Samedan, Plazzet 4, 7503 Samedan, Publikationsraum im EG, während den geltenden Öffnungszeiten. Die Auflageakten können zusätzlich auch als PDF-Dokumente unter www.samedan.ch unter der Rubrik amtliche Publikationen eingesehen werden.
Einsprachen Gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Landumlegung sowie gegen die Abgrenzung des Beizugsgebiets kann während der vorerwähnten Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 16 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 1 KRVO).
Samedan, 07. August 2023
Namens des Gemeindevorstandes Gian Peter Niggli, Gemeindepräsident
Claudio Prevost, Gemeindeschreiber