02.09.2023
Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet vorzunehmen:

- Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
(Sig. 214 [Sig. 2.03, Sig. 2.04, Sig. 2.06])
Zusatztafel: Ausgenommen Zubringerdienst

Betroffene Strassen:
- Giassa da la Baselgia ab der Plazza da la Staziun
- Vietta Seglias ab dem Parkplatz Volg
- Giassa dal Clucher ab der Via Maistra
- Cuort Tschat ab der Kreuzung Cuort Tschat / Giassa Sur in Richtung Kirche Bel Taimpel

Das Verkehrskonzept der Gemeinde Celerina/Schlarigna sieht vor, dass auf den kleineren Quartierstrassen nur noch Zubringerverkehr der Anwohner unterwegs ist. Der Durchgangs- und Zielverkehr für andere Gebiete soll auf den Hauptverkehrsstrassen zirkulieren. Die Giassa da la Baselgia ist zudem sehr schmal und hat einige unübersichtliche Garagenausfahrten. Mit dieser Massnahme kann der Durchgangsverkehr unterbunden werden.

Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 16. August 2023 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrs-anordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Celerina eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung ans Verwaltungsgericht.
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna
Celerina, 02. September 2023