05.10.2023
Die Gemeinde erteilt gestützt auf das Gesetz über das Kutscherwesen der Gemeinde Pontresina für Kutschen- und Pferdeschlitten eine A-Bewilligungen für den Pferde-Omnibus-Betrieb nach Fahrplan.

Die A-Bewilligung wird nach Prüfung aller Bewerbungen an einen einzigen Betrieb abgegeben. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung sind im Gesetz über das Kutscherwesen der Gemeinde Pontresina geregelt. Die A-Bewilligung wird für die Dauer von vier Jahren erteilt (Dezember 2023 bis November 2027).

Die Bewerbung ist bei der Gemeindekanzlei, Gemeinde- und Kongresszentrum Rondo, Via Maistra 133, 7504 Pontresina oder per E-Mail an gemeinde@pontresina.ch einzureichen. Anmeldefrist: Dienstag, 31. Oktober 2023.
Gemeinde Pontresina
Pontresina, 5. Oktober 2023