02.11.2023
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 24. Oktober 2023 mit Beschluss Nr. 828/2023 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 20. Juni 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung mit Auflagen, Vorbehalten und Anweisungen genehmigt.
Planungsmittel:
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Gewerbezone Resgia
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei für 30 Tage auf und können eingesehen werden.
Gegen den Genehmigungsbeschluss und darin enthaltene Auflagen, Vorbehalte und Anweisungen kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum beim Verwaltungsgericht Graubünden Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeindevorstand
Pontresina, den 2. November 2023