27.11.2023

An seinen Sitzungen in den Monaten September und Oktober 2023 behandelte der Gemeindevorstand folgende Traktanden: 

Bauwesen

Die Gemeinde Celerina beabsichtigt, gemeinsam mit dem kantonalen Amt für Natur und Umwelt, eine Moorregeneration im Stazerwald. Der Standort befindet sich nordöstlich des Lej da Staz. Durch den Einbau von Holzsperren und das Einbringen von zusätzlichem Moor soll dieses in der Qualität verbessert werden. Eine ökologische Baubegleitung ist für dieses Projekt vorgesehen. Die Baubewilligung wurde, gemäss der BAB-Bewilligung des Kantons, erteilt.

Totalrevision Ortsplanung Celerina

Die Ortsplanung der Gemeinde Celerina wird aktuell total revidiert. Diese wird damit auf den neuesten Stand der übergeordneten Gesetzgebung gebracht und auch die Strategien des kommunal räumlichen Leitbildes wurden darin aufgenommen. Die Ortsplanung besteht im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen:

Baugesetz Zonenplan Genereller Gestaltungsplan Genereller Erschliessungsplan

Vom 09. November bis zum 11. Dezember 2023 wird eine öffentliche Mitwirkungsauflage durchgeführt. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann beim Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna schriftlich Vorschläge und Einwendungen einbringen. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde www.gemeinde-celerina.ch einsehbar.

Parkierung

Der neue Parkplatz «Buogl», am Standort der ehemaligen ARA Staz, welcher auf den kommenden Winter hin in Betrieb geht, veranlasst den Gemeindevorstand dazu, das Park- und Fahrregime im Gebiet San Gian neu zu regeln. Die Zielsetzung ist dabei eine verkehrsberuhigte Gestaltung dieses Gebietes. So werden die Parkplätze entlang der Via San Gian auf die Strecke beim Holzplatz reduziert und auch die Zufahrt zum Gebiet San Gian vom Langlaufzentrum her wird für den motorisierten Verkehr gesperrt. Gleichzeitig wurden auch die übrigen Parkplätze auf Gemeindegebiet neu geregelt.

Neugestaltung Dorfzentrum «La Diagonela»

Im räumlichen Leitbild der Gemeinde Celerina/Schlarigna werden die langfristigen planerischen Entwicklungsmöglichkeiten und Potenziale aufgezeigt. Der Gemeindevorstand verfolgt damit das Ziel in Celerina vermehrte Aktivitäten und eine höhere Attraktivität zu erreichen.

Um diese Zielsetzungen zu erreichen, wurde ein Projektwettbewerb mit dem Titel «Gestaltung Dorfzentrum» durchgeführt. Unter den eingereichten Beiträgen hat eine kompetente Jury das Projekt «La Diagonela» ist Siegerin erkoren. Dieses wurde anlässlich einer Orientierungsversammlung vorgestellt. Mittels Urnenabstimmung am 21. Juni 2020 wurde der Projektierungskredit für das Projekt Neugestaltung Dorfzentrum «La Diagonela» gutgeheissen. Das Projektteam hat in den letzten Jahren, gemeinsam mit einer Projektbegleitgruppe zu zwei Teilen Vor- bzw. Ausführungsprojekte erarbeitet.

Teilprojekt 1: Strassenraum & Parklandschaft / Stand: Ausführungsprojekt

Die Neugestaltung des Strassenraums umfasst die Via Maistra (Zentrumsachse) sowie die Via da la Staziun (Zutrittsachse). Mit dem Begriff Parklandschaft ist die Gestaltung des öffentlichen Raums in der Dorfmitte gemeint, inklusive Sport- und Freizeitanlagen.

Teilprojekt 2: Tiefgarage Punt Schlattain & Gebäude (Erstwohnungen / Gewerbe) / Stand: Vorprojekt

Bei diesem Teilprojekt geht es um eine Tiefgarage und mögliche Hochbauten im Gebiet Punt Schlattain. Der Standort und die Grösse der Tiefgarage begründen sich im Verkehrs- und Parkierungskonzept der Gemeinde Celerina. Die Bauten sollen nur teilweise durch die Gemeinde ausgeführt werden. Weitere Gebäude, sei es zur Nutzung als Erstwohnung oder zur gewerblichen Nutzung können auch von Privaten realisiert werden.

Die Beratungen und die Empfehlung über das weitere Vorgehen haben der Gemeindevorstand und die Projektbegleitgruppe gemeinsam vorgenommen. Das Gesamtprojekt soll dabei als Masterplan angesehen werden, welcher schrittweise in den kommenden ca. 10 Jahren umgesetzt werden soll. Zuerst steht dabei die Realisation des Teilprojektes 2 «Parkhaus / Langlaufzentrum / Feuerwehstützpunkt / Hochbauten für Erstwohnungen und Gewerbe» im Vordergrund. Dieses Vorhaben soll gemeinsam mit einem Investor als Bauprojekt erarbeitet und umgesetzt werden.

Wasserversorgung

Im Gebiet Arivagnas und unterhalb vom Crap Manella befinden sich ein Teil der Quellfassungen der Wasserversorgung der Gemeinde Celerina. Diese Wasserquellen speisen die zwei Reservoire Blais, Plazzöls und teilweise auch das Reservoir Schlattain. Die Quellschüttungen dieser Wasserfassungen sichern einen grossen Teil der in der Gemeinde gebrauchten Trinkwassermenge. Der Zustand dieser Wasserschächte, Brunnenstuben, Verbindungsleitungen und Wasserfassungen ist zum grössten Teil in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Aufgrund einer Kostenschätzung eines Ingenieurbüros wird der Gemeindeversammlung ein Kreditantrag in der Höhe von CHF 3 Mio. gestellt.

Finanzielle Beiträge an Vereine

Der Bergführerverein Pontresina-St. Moritz unterhält und saniert alpine Routen im Oberengadin und Bergell. Damit können potentielle Gefahrenstellen entschärft werden, um dadurch den Bergsport im Oberengadin und Bergell sicherer zu machen. Die Gemeinden der Region Maloja unterstützen den Bergführerverein mit einem jährlichen Beitrag. Aufgrund der höheren Herausforderungen wurde entschieden diesen regionalen Betrag auf jährlich CHF 24'000.— zu erhöhen. Die Gemeinde Celerina trägt dabei den Anteil gemäss Regionenschlüssel.

Der FC Celerina feiert im Jahr 2025 das 75-jährige Jubiläum. Zu diesem Anlass plant der Verein ein Buch zu drucken sowie eine Ausstellung durchzuführen. Das Gesuch um einen finanziellen Beitrag wurde in der Höhe von CHF 2'000.— gutgeheissen.

Gesundheitswesen

Das sanierte und erweiterte Pflegeheim Promulins in Samedan sowie auch das Pflegeheim Du Lac in St. Moritz sollen im Jahr 2024 den Betrieb aufnehmen. Mit der Betreiberin Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) ist dafür eine neue Leistungsvereinbarung abzuschliessen.  Mit der neuen Leistungsvereinbarung werden nun die Aufgaben und Leistungsziele der SGO als Auftragnehmerin und den elf Oberengadiner Gemeinden als Auftraggeberinnen für den Betrieb von zwei Alterszentren bestimmt und auch die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt. Die Gemeinden übertragen der SGO wiederum die Förderung der Krankenpflege und die Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen. Die SGO erhält den Auftrag, das Wohnen und Leben in den Alterszentren für Menschen aller Altersgruppen, die der Hilfe, Pflege, Behandlung, Betreuung, Begleitung und Beratung bedürfen, mit ihren Leistungen zu ermöglichen, zu unterstützen und zu fördern. Ziel ist dabei eine hochstehende und am Menschen orientierte Versorgung der Betagten und Pflegebedürftigen. Die Leistungsvereinbarung wird der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt.