27.01.2024
Anlässlich seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Gemeinderat der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes der Gemeinde St. Moritz zugestimmt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung ist dieser Beschluss des Gemeinderates dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Datum der Veröffentlichung: 27. Januar 2024
Ablauf der Referendumsfrist: 26. Februar 2024
Gemeinde St. Moritz
St. Moritz, 27. Januar 2024