11.04.2024
Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna hat mit Datum 02. April 2024 zu folgendem Geschäft Beschluss gefasst:

Der Parkplatz Buogl auf dem ehemaligen Areal der ARA Staz wurde zu Beginn des Winters 2023/2024 in Betrieb genommen. Es hat sich nun gezeigt, dass die Ausrüstung mit einem Schotterrasen nicht geeignet ist und ein Teerbelag eingebaut werden soll. Um diese zusätzlichen Arbeiten ausführen zu können hat der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna einen Vorstandskredit mit Finanzreferendum in der Höhe von CHF 50‘000.— genehmigt.
Gemäss Art. 23 Gemeindeverfassung unterliegt dieser Entscheid dem Finanzreferendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage und läuft vom 12. April 2024 bis zum 13. Mai 2024.
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna
Celerina, 11. April 2024