12.04.2024
1. Der Gemeindevorstand S-chanf beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Verbot für Motorwagen und Motorräder (Sig. 2.13, [2.03, 2.04]) Zusatztafel: Zubringerdienst gestattet
S-chanf / Chapella, Via Suot, zwischen der Verzweigung Plaun da la Clüsa und der Verzweigung Via Sur, Koordinaten Signalstandorte: 2’796’760/1’167’875 und 2’796’760/1’167’901
2. Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse unterbunden werden.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 25.03.2024 von der Kan-tonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Ver-kehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand S-chanf eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Der Gemeindevorstand
S-chanf, 12.04.2024