20.04.2020

Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin betr. die Spitex für die Jahre 2020 und 2021
Die im Januar 2018 abgeschlossene Leistungsvereinbarung der 11 Oberengadiner Gemeinden mit dem Verein Spitex Oberengadin/Engadin’Ota ist am 31. Dezember 2019 vertragsgemäss nach 2 Jahren ausgelaufen. Nun legt die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) als neue Trägerin der Spitex eine neue Leistungsvereinbarung vor für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Die Vereinbarung ist mit wenigen Ausnahmen wortgleich und hat materiell keine Änderungen erfahren. Der Gemeindevorstand genehmigt sie einstimmig.

Stellenbesetzung zwei Allrounder für den Gemeindewerkdienst
Der Gemeindewerkdienst hat in den kommenden Monaten 2 Abgänge zu verzeichnen: Ein Mitarbeiter geht nach 37 Jahren per 1. Juli 2020 in den verdienten Ruhestand und ein zweiter kann per 1. Juni 2020 seinen Berufstraum verwirklichen.
Die nach Abgängen immer durchgeführte Prüfung der Stellennotwendigkeit ergab, dass beide Stellen im Werkdienst wieder zu besetzen sind, um das bestehende Aufgabenportefeuille weiter bewältigen zu können. Auf die Ausschreibungen gingen 38 Bewerbungen ein. Fünf Bewerbungen wurden vom Personalchef und vom Werkmeister in die engere Wahl gezogen und mit drei Bewerbern wurden Vorstellungsgespräche geführt. Auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen und der Vorstellungsgespräche wurden dem Gemeindevorstand Gion Fadri Bergamin, Forstwart EFZ, Samedan, und Flavio Thöny, Forstwart EFZ, Zuoz, als Allrounder im Werkdienstteam mit Stellenantritt zum 1. Juni vorgeschlagen. Der Gemeindevorstand bestätigte die Vorschläge.

Volksinitiative «Einführung Urnengemeinde» eingereicht
Die Ortsgruppierung «Impiegos da Puntraschigna» hat mit 104 gültigen Unterschriften die Volksinitiative für eine Revision der Gemeindeverfassung von 2011 eingereicht mit dem Ziel, neben der Gemeindeversammlung auch die Urnengemeinde einzuführen. Erstunterzeichner sind Fritz Hagmann, Marianne Wyss, Mathis Roffler, Paul Betschart und Jürg Rauschenbach.
An der Urne stattfinden sollen demnach alle Gemeindewahlen (exkl. Stimmenzähler) sowie Sachgeschäfte mit Projekten im Wert von über CHF 3 Mio. und Zusammenschlüsse mit anderen Gemeinden. Auch soll es möglich sein, Gemeindeversammlungsvorlagen mit 10% der Anwesendenstimmen an eine Urnenabstimmung weiter zu verweisen.
Zusammen mit dem Gemeindejuristen prüft der Gemeindevorstand, wie das in der Art einer allgemeinen Anregung gehaltene Initiativbegehren in die Gemeindeverfassung zum implementieren ist. Ob der Gemeindevorstand die Initiative befürwortet, sie ablehnt oder ihr einen Gegenvorschlag beistellt, ist noch offen.
Für eine Gemeindeinitiative sind in Pontresina 50 Unterschriften nötig. Bis zur Vorlage an die Gemeindeversammlung räumt die Gemeindeverfassung eine Frist von 3 Monaten ein. Aktuell gilt allerdings ein Covid-19-bedingter Fristenstillstand bis 31. Mai.

Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber