09.11.2019
Fahrzeuge, welche auf Gemeindegebiet von La Punt Chamues-ch widerrechtlich parkiert sind und solche, welche die Parkordnung missachten oder die Schneeräumung behindern, werden auf Veranlassung der Gemeindepolizei abgeschleppt.
Diese Massnahme erfolgt auf Risiko und zu Lasten der verantwortlichen Fahrzeugführer. Für Schäden, die durch die Schneeräumung oder durch Abschleppmassnahmen entstehen, lehnt die Gemeinde jede Haftung ab.
La Punt Chamues-ch, 8. November 2019
Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch, Der Präsident: Jakob Stieger, Der Aktuar: Urs Niederegger