30.04.2020
Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna hat mit Datum 27. April 2020 zu folgendem Geschäft Beschluss gefasst:

Mit der Erarbeitung eines Gesamtenergiekonzeptes sollen die Möglichkeiten der Gemeinde Celerina in den Bereichen erneuerbare Energien, Senkung CO2 Ausstoss und Energieeffizienz geprüft werden. Weiter sollen damit auch energetische Massnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt Dorfgestaltung aufgezeigt werden. Der Gemeindevorstand hat für die Erstellung des Energiekonzeptes Celerina 2050 einen Vorstandskredit in der Höhe von CHF 50'000.— gutgeheissen.

Gemäss Art. 23 Gemeindeverfassung unterliegt dieser Entscheid dem Finanzreferendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage und läuft vom 30. April 2020 bis zum 29. Mai 2020.
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna
Celerina, 30. April 2020