02.05.2020
1. Der Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Kein Vortritt (Sig.3.02)
• La Punt Chamues-ch, Verzweigung V 725.05 Chamues-ch-Strasse
mit der Via Sandro Viletta.
Der V 725.05 Chamues-ch-Strasse wird der Vortritt in Fahrtrichtung
La Punt entzogen.
2. Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Dorfstrasse Chamues-ch reduziert werden. Der Hauptverkehr soll auf die Strasse Sandro Viletta geführt werden.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 20. April 2020 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzsSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
GEMEINDEVORSTAND LA PUNT CHAMUES-CH,
Der Präsident: Jakob Stieger
Der Gemeindeschreiber: Urs Niederegger
Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch
30. April 2020, 7522 La Punt Chamues-ch