02.06.2020
Anlässlich der Sitzung vom 30. April 2020 hat der Gemeinderat die folgenden Jahresrechnungen genehmigt:

1. der Gemeinde
2. der St. Moritz Energie Elektrizitätswerk der Gemeinde

Die Genehmigung der Jahresrechnungen der Gemeinde St. Moritz und der St. Moritz Energie unterstehen gemäss Art. 29 a Ziff. 2 der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum.

Datum der Veröffentlichung: 2. Juni 2020
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juli 2020

Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern werden die Jahresrechnungen per Post zugestellt.
Gemeindevorstand St. Moritz
2. Juni 2020