23.04.2019

SIL-Objektblatt Regionalflughafen Samedan

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet. Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Regionalflughafen Samedan war kürzlich im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte öffentlich aufgelegt. Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts konnten sich zu diesem Entwurf äussern. Parallel zur Mitwirkung zum SIL-Objektblatt fand die öffentliche Auflage zur Änderung des Betriebsreglements und zum Sicherheitszonenplan für den Flugplatz Samedan statt. Der Gemeindevorstand hat sich intensiv damit auseinandergesetzt und namentlich zur vorgesehenen integralen Umzäunung des Flugplatzareals Stellung bezogen. Der Gemeindevorstand hat Verständnis für die sicherheitstechnischen Ansprüche der Flughafenbetreiberin. Auf der anderen Seite gilt es aber auch, die Zweckmässigkeit sowie die landschaftlichen und ökologischen Auswirkungen eines solchen Bauwerks sorgfältig zu prüfen, eine Güterabwägung vorzunehmen und unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit zu entscheiden.

Anpassung der Wald-Weide-Ausscheidung

Nutzungen, welche die Funktion oder die Bewirtschaftung des Waldes beeinträchtigen, sind unzulässig. Dazu gehört auch die Waldbeweidung. In der Wald-Weide-Ausscheidung haben die Gemeinde, die Forstorgane und die Alp- und Sennereigenossenschaft diejenigen Waldflächen festgehalten, die auch für die Beweidung zugänglich sind. Die geltende Wald-Weide-Ausscheidung wurde im Jahr 2004 letztmals angepasst. Die Kommission Alpen und Weiden hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Forstorganen einen Vorschlag für die Anpassung der Wald-Weide-Ausscheidung im Sinne einer Anpassung an die veränderten Verhältnisse und Bedürfnisse erarbeitet. Der Gemeindevorstand hat diese Anpassung unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bürgergemeinde genehmigt.

Label „Wild Rivers“ für den Beverin

Der Gemeindevorstand Bever möchte den Beverin als „Wild River“ durch die Organisation „European Rivers Network“ (ERN) zertifizieren lassen. Das ERN ist eine in Frankreich entstandene Nichtregierungsorganisation, welche sich für den Erhalt und das nachhaltige Management von Flüssen einsetzt. Mit dem Label „Wild Rivers“ vom ERN werden Flüsse ausgezeichnet, welche sich noch in einem naturnahen Zustand befinden. Das Label ist rechtlich unverbindlich und mit keinerlei Einschränkungen oder Verpflichtungen verknüpft. Die seitens der Gemeinde Samedan als mitbetroffene Territorialgemeinde erforderliche Zustimmung zur Erlangung des Labels „Wild Rivers“ wurde vom Gemeindevorstand erteilt. Die Trägerschaft wird von der Gemeinde Bever übernommen, welche auch alleinige Partnerin des ERN ist. Allfällige für die Zertifizierung erforderliche bauliche oder andere Massnahmen liegen in der Verantwortung der Gemeinde Bever.

Vernehmlassung Haushaltflexibilisierung „GrFlex“

Die aktuelle Finanzlage des Kantons befindet sich weiterhin in guter Verfassung. Für die kommenden Jahre zeichnen sich jedoch steigende Defizite ab, die ein noch tragbares Mass übersteigen. Damit der Kantonshaushalt auch langfristig im Gleichgewicht gehalten werden kann, sind nach Auffassung der Regierung finanzpolitische Handlungsspielräume auf der Ausgabenseite erforderlich. Das Projekt „GrFlex“ soll die dafür wesentlichen Grundlagen schaffen. Mit der Revision von 14 kantonalen Gesetzen sollen bestehende feste Ausgabenverpflichtungen gelockert und Handlungsspielräume in den davon betroffenen Aufgabenbereichen geschaffen werden. Grundsätzlich sind die Bestrebungen des Kantons, den Finanzhaushalt vorausschauend im Blick zu haben und Handlungsspielrum zur Steuerung der Ausgaben zu schaffen zu begrüssen. Dies darf jedoch keinesfalls zu Lasten der Gemeinden gehen. Bei näherer Betrachtung der Anpassungsvorschläge ist leider festzustellen, dass in vielen Bereichen eine Lastenverschiebung hin zu den Gemeinden zu befürchten ist und sich die Spareffekte beim Kanton negativ auf die Gemeinden auswirken würden. Eine Verschiebung der Kosten von einer staatlichen Ebene zur anderen stellt kein echtes Spar- oder Entlastungspaket dar und ist nicht zielführend. Der Gemeindevorstand hat deshalb in seiner Stellungnahme beantragt, auf die vorliegende Gesetzesrevision nicht einzutreten oder andernfalls auf die Bereiche zu verzichten, bei denen eine Lastenverschiebung zu Ungunsten der Gemeinden erfolgen würde.

Bundesfeier 2019 mit Ansprache von Regierungsrat Marcus Caduff

Die Samedner Bundesfeier mit Dorffest hat sich als attraktiver Anlass mit Anziehungskraft über die Gemeindegrenzen hinaus etabliert Der Gemeindevorstand freut sich über die Zusage von Regierungsrat Marcus Caduff für die Festansprache anlässlich der Bundesfeier 2019. Der CVP-Politiker Marcus Caduff wurde im Juni 2018 neu in den Bündner Regierungsrat gewählt und ist seit 01.01. 2019 Vorsteher des Departementes für Volkswirtschaft und Soziales.

Auftragsvergaben

Gestützt auf die Bestimmungen der kantonalen und kommunalen Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben: Sanierung Wasserversorgung Val Champagna, Baumeisterarbeiten Filtergebäude Gravatscha, an die Firma Nicol. Hartmann & Cie. AG, St. Moritz, für CHF 534‘078; Sanierung Wasserversorgung Val Champagna, Lieferung und Montage Brunnenstube und Vorlagebehälter an die Firma HWT AG, Au, für CHF 212‘007.

(pre)