16.07.2019

Behindertengerechte Anpassung der Bushaltestellen

Das Behindertengleichstellungsgesetz enthält Vorschriften, wie den Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und erleichtert werden soll. In Bezug auf die Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs sind auch die Haltestellen behindertengerecht anzupassen. Wenn der für Menschen mit einer Behinderung zu erwartende Nutzen in einem Missverhältnis zum wirtschaftlichen Aufwand oder zu anderen wichtigen Gründen steht – dies könnten Aspekte der Verkehrs- und Betriebssicherheit, Interessen des Umwelt-, Natur- oder Heimatschutzes sein - kann eine Anpassung unterbleiben. Ob eine Bushaltestelle umgebaut werden soll, ist deshalb anhand einer Verhältnismässigkeitsprüfung zu ermitteln. Die Frist zur Anpassung von bestehenden Bauten und Anlagen läuft am 31. Dezember 2023 ab. Im Kanton Graubünden liegt die Zuständigkeit und Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei den Bushaltestellen bei den Gemeinden. Gemäss einer Grobkostenschätzung muss die Gemeinde Samedan mit Kosten in der Grössenordnung von CHF 500‘000 für die Anpassung der Bushaltestellen an das Behindertengleichstellungsgesetz rechnen. Gestützt auf das kantonale Strassengesetz und auf das Gesetz über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden kann der Kanton an die Anpassung der Bushaltestellen finanzielle Beiträge bis zu 50% leisten.

Finanzierung des Pflegezentrums Promulins

Gemäss den Statuten hat die Promulins AG den Zweck, die Gebäulichkeiten für das Pflegeheim Promulins zu erstellen und zu unterhalten. Für die Finanzierung des Bauprojekts benötigt die Promulins AG entweder einen Beitrag der Gemeinden oder eine Bürgschaft, um die erforderlichen Kredite aufnehmen zu können. Beantragt wird eine Solidarmitbürgschaft von maximal 53.5 Mio. Franken für die Promulins AG, damit diese den für einen Neubau des Pflegezentrums Promulins erforderlichen Kredit zu den gleich guten Konditionen wie die Gemeinde selbst erhält. Dieser Betrag setzt sich aus den 46.5 Mio. Baukosten plus 15 % Reserve zusammen. Der Gemeindevorstand ist wie die Exekutivbehörden aller beteiligten Gemeinden überzeugt, mit einer Solidarmitbürgschaft eine für die Gemeinde und für die Promulins AG gleichermassen vorteilhafte Lösung für die Finanzierung des geplanten Neubaus zu beantragen. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass die Promulins AG flexibel und sehr rasch über das Projekt entscheiden kann. Die Botschaft zuhanden der Gemeindeabstimmungen betreffend Solidarmitbürgschaft der Gemeinden Pontresina, Samedan, Bever, La Punt, Madulain, Zuoz und S-chanf zu Gunsten der Promulins AG im Umfang von max. CHF 53.5 Mio. Franken wurde vom Gemeindevorstand genehmigt und verabschiedet. Die entsprechende Gemeindeversammlung findet aller Voraussicht nach am 22. August 2019 statt.

Bewilligung Winterfahrtrainings 2020-2022

Die Gemeinde Samedan erteilt seit dem Jahr 2003 der Firma DEMAG die Bewilligung für die Durchführung von Winterfahrtrainings in Gebiet Cho d‘Punt. Der Anlass hat sich in den letzten Jahren im Veranstaltungskalender etabliert und erfreut sich einer grossen Nachfrage. Entsprechend wird die Bewilligung für die Jahre 2020 bis 2022 erneuert. Die Bewilligung gilt jeweils ab dem ersten Montag im Januar bis zum Marathonsonntag. Die Betriebszeiten sind auf 09.00-12.15 Uhr und 13.30-16.15 Uhr festgelegt, einschliesslich Samstage und Sonntage. An 5 Tagen darf jeweils bis 19.00 Uhr gefahren werden, Samstage und Sonntage ausgenommen.

Erlass eines Parkierungsverbotes für das Areal Promulins Arena

Die gebührenfreien Parkplätze auf dem Areal der Promulins Arena sind oft von Dauerparkierern und anderen unerwünschten Benutzern belegt. Dies schränkt die bestimmungsgemässe Nutzung für die Besucher der Promulins Arena ein. Auf Antrag der Event- und Tourismuskommission hat der Gemeindevorstand deshalb beschlossen, ein Parkierungsverbot für das Areal der Promulins Arena erlassen. Vom Verbot ausgenommen sind Besucher der Promulins Arena.

Personelles

Mit Freude nimmt der Gemeindevorstand Kenntnis von den erfolgreichen Lehrabschlüssen im Juni 2019. Michele Mattaboni aus Samedan, Absolvent der kaufmännischen Lehre Profil E (erweiterte Grundbildung) bei der Gemeindeverwaltung Samedan, hat nach der dreijährigen Lehre die Lehrabschlussprüfung mit der guten Gesamtnote von 5.2 bestanden. Mit der gleichen Gesamtnote hat Diogo Monteiro aus Madulain das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kaufmann erlangt. Er hat die kaufmännische Lehre Profil B (Basis-Grundbildung) auf dem Schulsekretariat absolviert. Der Gemeindevorstand gratuliert zur abgeschlossenen Berufsausbildung und wünscht für die berufliche und private Zukunft alles Gute.

Pflegefinanzierung von ausserkantonalen Heimbewohnern

Nach dem Krankenversicherungsgesetz erfolgt die Finanzierung der Pflegekosten durch die öffentliche Hand, soweit diese nicht durch die Krankenversicherung und die maximale Kostenbeteiligung der Bewohner gedeckt ist. Im Kanton Graubünden tragen die Gemeinden 75% dieser sogenannten Restfinanzierung. Zuständig ist gemäss kantonalem Krankenpflegegesetz jene Gemeinde, in welcher der Bewohner vor Eintritt in das Alters- und Pflegeheim seinen zivilrechtlichen Wohnsitz hatte. Für Zuziehende aus dem Kanton Graubünden ist diese Regelung unbestritten. Bei Zuziehenden aus anderen Kantonen bestehen hingegen unterschiedliche Rechtsauffassungen. Einzelne Leistungserbringer gehen davon aus, dass in diesen Fällen die Standortgemeinde des Alters- und Pflegeheimes für die Restfinanzierung aufkommen muss. Dieser für die Standortgemeinden inakzeptablen Interpretation ist der Gemeindevorstand mit einem Grundsatzentscheid entgegengetreten, wonach die Restfinanzierung nur für Bewohner übernommen wird, welche vor Heimeintritt Wohnsitz in Samedan hatten. Für die Übernahme der Pflegekosten-Rest­finanzierung für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, welche vor Heimeintritt nicht Wohnsitz in Samedan hatten, erklärt sich der Gemeindevorstand hingegen als nicht zuständig.

Auftragsvergaben

Gestützt auf die Bestimmungen der kantonalen und kommunalen Submissionsgesetzgebung wurden im Rahmen des Sanierungsprojektes Wasserversorgung Val Champagna folgende Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben: Zimmermannsarbeiten an die Firma A. Freund Holzbau GmbH, Samedan, für CHF 72‘910; Dackdeckerarbeiten an die Firma Bissig Bedachungen AG, St. Moritz, für CHF 67‘826; UV-Entkeimungsanlage an die Firma Rheno Umwelttechnik AG, Schlieren, für CHF 28‘104; Druckschlagdämpfer an die Firma Olaer Schweiz AG, Düdingen, für CHF 34‘668.

(pre)