14.08.2019

Konzept ESTM AG für die Infostellen 2020

Die Vereinbarung mit der Engadin St. Moritz Tourismus AG (ESTM AG) betreffend Betrieb der lokalen Infostelle in Samedan läuft auf Ende 2019 aus. Die ESTM AG hat mögliche Varianten für die Weiterführung des Angebotes ab 2020 präsentiert. Im Rahmen dieses Konzeptes müssen die Gemeinden entscheiden, auf welcher Basis sie die Infostellen ab 2020 betreiben möchten. Der Gemeindevorstand beabsichtigt, die Gästeinformationsstelle in Samedan auch für die Jahre 2020 und 2021 durch die ESTM AG betreiben zu lassen. Nebst dem obligatorischen Grundangebot soll ein digitaler Kiosk (Tweebie) angeboten werden. Die stationäre persönliche Beratung soll beibehalten werden. Als Basis für die Verteilung der Kosten wird die Bettenkapazität bevorzugt.

Leistungsvereinbarungen mit der Region

Aufgrund der Kündigungsfristen hat sich der Gemeindevorstand mit den Leistungsvereinbarungen befasst, welche die Übertragung diverser regionaler Aufgaben an externe Institutionen regeln. Es betrifft dies den Leistungsauftrag an die Engadin St. Moritz Tourismus AG für die touristische Vermarktung der Destination, die Vereinbarung mit der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin über den Betrieb des Pflegeheimes, die Übereinkunft mit dem Verein Musikschule Oberengadin sowie die Vereinbarungen mit der Region Maloja betreffend Abfallbewirtschaftung, Grundbuchwesen und Regionalentwicklung. Aus Sicht des Gemeindevorstandes besteht kein Anpassungsbedarf und die laufenden Vereinbarungen können ohne Änderungen verlängert werden. Einzig betreffend Regionalentwicklung bleibt die Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der damit verbundenen allfälligen Kantonalisierung abzuwarten.

Rückbau ARA Staz und Auflösung AVO

Der Abwasserverband Oberengadin (ARO) realisiert derzeit eine zentrale ARA in S-chanf. Diese wird den Betrieb voraussichtlich im Jahr 2022 aufnehmen. Gemäss den Statuten des ARO ist der Abwasserverband Oberengadin (AVO), welcher die ARA Staz betreibt, innert 5 Jahren nach Inbetriebnahme der ARA S-chanf aufzulösen. Verbandsgemeinden des AVO sind St. Moritz, Celerina, Pontresina und Samedan. In diesem Zusammenhang ist zu klären, was mit dem Areal der ARA Staz geschehen soll. Die Standortgemeinde Celerina hat ihr Interesse an der Übernahme des Grundstückes signalisiert, dies unter der Bedingung, dass die ARA vollständig und altlastenfrei zurückgebaut wird. Gleichzeitig hat die Gemeinde Celerina auch einen möglichen Weg für den Rückbau-, Übertragungs- und Auflösungsprozess skizziert. Der Gemeindevorstand befürwortet die Übernahme des Areals durch die Standortgemeinde und ist in weiten Teilen mit dem Vorschlag der Gemeinde Celerina einverstanden. Namentlich teilt er die Auffassung, dass der Rückbau der ARA Staz in der Verantwortung der beteiligten Verbandsgemeinden liegt, und dass diese für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen haben. Auch zeigt er Verständnis dafür, dass die Gemeinde Celerina im Interesse eines altlastenfreien Areals den vollständigen Rückbau wünscht. Mit der Auflösung des AVO ist folgerichtig zuzuwarten, bis der Rückbau erfolgt ist und der Verband all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Noch zu klären sind die Kosten für den vollständigen Rückbau und der Übernahmepreis für das Areal.

Unterstützung für Engadin Skimarathon und La Diagonela

Die Anlässe rund um den Engadin Skimarathon und das Langlaufrennen „La Diagonela“ werden auch in Zukunft mit umfangreichen geldwerten Leistungen unterstützt. Beiden Organisationen wurde die Loipenpräparierung inklusive Schneeproduktion und –transport und die Bereitstellung der gesamten übrigen Infrastruktur zugesichert. Dem Engadin Skimarathon wird zudem die Promulins Arena als Startgelände für den Frauenlauf zur Verfügung gestellt sowie die Mitwirkung bei der Startorganisation zugesagt. Das Klassischrennen „La Diagonela“ wird über die Infrastrukturleistungen hinaus mit CHF 5‘000 unterstützt.

Loipenanpassung für Krisenkonzept Engadin Skimarathon

Der Engadin Skimarathon ist daran, ein Notfallkonzept zu erarbeiten. Hierbei geht es vor allem darum, auf möglichst alle Krisenszenarien vorbereitet zu sein, welche vor oder während des Rennens eintreffen könnten. Als eine der Risiken wurde die Streckensperrung infolge Lawinengefahr beim Lej da Gravatscha identifiziert. Für diesen Fall wäre eine Umleitung über das Gebiet Sax als Alternative vorgesehen. Voraussetzung dafür ist eine neue Brücke für die Überquerung des Ovel da Sax. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter ist der Gemeindevorstand bereit, das Vorhaben an die Hand zu nehmen.

Loipenoptimierung Punt Muragl

Die Linienführung der Langlaufloipe auf dem Abschnitt Pontresina – Talstation Punt Muragl ist suboptimal. Gründe dafür sind die starke Sonneneinstrahlung verbunden mit der frühen Schneeschmelze und dem hohen Aufwand für die Loipenpräparierung, die Beeinträchtigung des Betriebes der Muottas Muragl-Bahn am Marathontag sowie die nicht durchgängig befahrbare Loipe. Als Alternative dazu wurde eine neue Linienführung via Plattignas auf der orografisch linken Seite des Flazbaches geprüft. Voraussetzung dafür ist, dass die Bahnunterführung verbreitert wird. Sollte die neue Linienführung realisiert werden, wäre in der Folge eine Anpassung der Unterführung bei der Shellstrasse aus Sicht des Engadin Skimarathon aus Sicherheitsgründen zwingend. Ob eine Verbreiterung der Brückenunterführung technisch machbar und aus Sicht des Hochwasserschutzes überhaupt zulässig ist, wurde allerdings bisher nicht geprüft. Der Gemeindevorstand hat daher beschlossen, beim kantonalen Tiefbauamt vorstellig zu werden um zu erfahren, welcher Handlungsspielraum hinsichtlich des Hochwasserschutzes besteht. Bei einem positiven Signal seitens des Tiefbauamtes würde ein Vorprojekt in Auftrag gegeben.

Teilrevision des kommunalen Steuergesetzes

Der Grosse Rat hat im Februar 2019 eine Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes und des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern beschlossen. Diese tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Mit der Teilrevision werden die Erbschafts- und Schenkungssteuern von Kanton und Gemeinden vereinheitlicht, indem der Kanton von der Nachlasssteuer zur Erbanfallsteuer wechselt. Neu werden die gesetzlichen Grundlagen weitgehend im kantonalen Steuergesetz normiert und die Steuererhebung in diesem Bereich der kantonalen Steuerverwaltung übertragen. Aufgrund dieser Teilrevision muss auch das kommunale Steuerrecht angepasst werden. Obwohl die Gemeinden bis 01.01.2021 Zeit dafür haben, werden die entsprechenden Arbeiten zeitnah in die Wege geleitet.

Auftragsvergaben

Gestützt auf die Bestimmungen der kantonalen und kommunalen Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben: Baumeisterarbeiten Sanierung Alp Surovel d’Immez an die Firma Niggli Bau AG, Samedan, für CHF 17‘078; Schliesssystem Wasserversorgung Val Champagna an die Firma Malloth Sicherheitstechnik AG, St. Moritz, für CHF 8‘824. Die Aufträge für den Winterdienst 2019/2020 wurden an die Walo Bertschinger AG, die Roberto Transporte AG und Pinggera Transporte AG zu den bisherigen Konditionen vergeben.

(pre)