28.10.2019

Verbindung Langsamverkehr Cho d‘Punt

Mit dem Einkaufs- und Gewerbezentrum Port Samedan und der geplanten Weiterentwicklung des Regionalflughafens wird das Gebiet Cho d’Punt weiter an Bedeutung für Samedan und die gesamte Region gewinnen. Für den Langsamverkehr – also für Fussgängerinnen und Fussgänger und für Velofahrerende -  ist Cho d’Punt momentan nur über den Steg bei der RhB-Brücke erreichbar. Mit einer zusätzlichen Direktverbindung zwischen dem Bahnhof und der Porta Samedan soll der Langsamverkehr vom Dorf nach Cho d’Punt und umgekehrt attraktiver gestaltet und gefördert werden. Gleichzeitig sollen mit dem vorgesehenen Projekt die bestehenden Konfliktpunkte, welche der kürzlich publizierte kantonale Sachplan Velo aufzeigt, eliminiert werden. Die Erschliessung des Areals des Gewerbehauses Islas mit dem Migrolino bildet ebenfalls Bestandteil des Projektes. Kernelement der Direktverbindung ist eine neue Brücke über dem Inn auf der Höhe des Kreisels Cho d’Punt. Die Kosten belaufen sich auf CHF 1.6 Mio. Das entsprechende Kreditbegehren wird der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2019 unterbreitet.

Standortevaluation regionales Eissportzentrum

Die Stimmberechtigten der Region Maloja haben am 10. Februar 2019 der Initiative „Aufbau und Betrieb eines Eissportzentrums mit Sport- und Eventhalle in der Region Maloja“ zugestimmt. Damit hat die Region den Auftrag erhalten, in einem ersten Schritt den Standort zu evaluieren. Dies ist inzwischen erfolgt und die Präsidentenkonferenz hat den entsprechenden Bericht zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Von den 14 geprüften Optionen wurden letztendlich die Standorte St. Moritz Ludains, Samedan Pitent und Samedan Promulins Ost als geeignet bewertet. Das Ergebnis ist in der Beurteilung des Gemeindevorstandes transparent, schlüssig und nachvollziehbar. Was die beiden Standorte in Samedan betrifft, favorisiert der Gemeindevorstand das Areal Promulins Ost. Zum einen werden  die raumplanerischen Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit gegenüber der Variante Pitent als vorteilhafter beurteilt. Auch bezüglich Lage und Erschliessung verfügt Promulins Ost mit der unmittelbaren Nähe zum Bahnhof und den Anbindungsmöglichkeiten für den ÖV und den Langsamverkehr über Pluspunkte. Schliesslich weist Promulins Ost mit dem nutzbaren Synergiepotenzial der bestehenden Sportinfrastruktur der Promulins Arena ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal auf.

Masterplan Trail

Die ESTM AG hat im Auftrag der Präsidentenkonferenz einen Masterplan „Trail“ erarbeitet. Dieser beinhaltet Aktivitäten, welche auf markierten Wegen stattfinden. Dazu gehören die Themenfelder „Wandern“, „Trailrunning“, „Winterwandern“, „Schneeschuhwandern“ sowie „Skitouren auf markierten Routen“. Der Masterplan soll bei der Koordination zwischen den Gemeinden und der ESTM AG helfen und eine gemeinsame Vision sowie strategische Ziele vorgeben. Basierend auf den Erkenntnissen einer Markt- und Destinationsanalyse wird pro Themenfeld eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, welche von den einzelnen Gemeinden und der ESTM AG umgesetzt werden sollen. Die im Masterplan Trail gesetzten Zielsetzungen werden vom Gemeindevorstand im Grundsatz unterstützt, namentlich auch die Vision und die strategischen Ziele. Zum vorgeschlagenen Massnahmenplan hat der Gemeindevorstand diverse Anpassungsvorschläge eingebracht, so unter anderem was den Bereich „Skitouren“ anbelangt. Vorbehalte bestehen zur vorgeschlagenen Schaffung von offiziellen, markierten und gesicherten Routen für Skitourengeher, namentlich was die Werkeigentümerhaftung und die damit verbundenen Sicherheitsmassnahmen betrifft.

Teilrevision Ortsplanung Spital

Für die erfolgreiche Bewältigung der künftigen Herausforderungen des dezentralen Gesundheitsversorgungssystems muss sich das Spital Oberengadin baulich weiterentwickeln können. Welche Projekte dies beinhaltet, wurde in einem Masterplan aufgezeigt. Die Standortgemeinde ist gerne bereit, das Spital Oberengadin in seiner Weiterentwicklung zu unterstützen und die dafür erforderlichen ortsplanerischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Voraussetzung für die Realisierung der Bauvorhaben ist die Einzonung der Freihaltefläche südlich des Spitals im Ausmass von 3‘400 m2 in eine Zone für öffentliche Bauten. Einzonungen müssen gemäss den Bestimmungen des kantonalen Raumplanungsgesetzes mit gleichwertigen Auszonungen kompensiert werden. Im vorliegenden Fall wird die nördlich des Spitals gelegene Zone für öffentliche Bauten verkleinert und ein Teil davon der Landwirtschaftszone zugewiesen. Die Restkompensation erfolgt im Gebiet Surpunt, indem eine Fläche von 2‘200 m2 aus der Zone für öffentliche Bauten entlassen und dem übrigen Gemeindegebiet zugeteilt wird. Nach erfolgter Vorprüfung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung hat der Gemeindevorstand  die Teilrevision der Ortsplanung Spital zuhanden der öffentlichen Mitwirkungsauflage verabschiedet.

WEKO-Untersuchung Bauleistungen Graubünden - Vergleich mit Strassenbelagsunternehmen

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) hat bei zwölf Strassenbauunternehmen ein wettbewerbswidriges Verhalten für den Zeitraum 2004-2010 festgestellt. Sie sollen im fraglichen Zeitraum rund 70-80% des Gesamtwertes der kantonalen und kommunalen Strassenbauprojekte erfolgreich untereinander aufgeteilt haben. Dies entspricht laut WEKO 650 Strassenbauprojekten mit einem Auftragswert von mindestens CHF 190 Millionen. Davon betroffen ist auch die Gemeinde Samedan. Im Rahmen von Vergleichsverhandlungen hat der Kanton eine aussergerichtliche Einigung erzielt und eine Vergleichszahlung an den Kanton und die betroffenen Gemeinden ausgehandelt. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, sich dem Vergleich des Kantons anzuschliessen und den ausgehandelten Vergleichsbetrag zu akzeptieren. Mit der Annahmeerklärung verzichtet die Gemeinde im Gegenzug auf zivil- oder submissionsrechtliche Schritte. Damit wird die Gemeinde Samedan keine Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen oder anderweitige Forderungen erheben.

(pre)