18.06.2020
Gestützt auf Art. 1 der kantonalen Verordnung über ausserordentliche Kompetenzen für die Gemeinden (Kompetenzverordnung) vom 21. April 2020 hat der Gemeindevorstand am 27. Mai 2020 beschlossen, für die folgenden Geschäfte eine Urnenabstimmung anstelle der Gemeindeversammlung durchzuführen:

- Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde
- Genehmigung der Jahresrechnung 2019 des Elektrizitätswerkes
- Beschlussfassung über die Verselbständigung des Elektrizitätswerkes Samedan durch Überführung in eine zu gründende selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Kreditbegehren von CHF 470‘000 für die Realisierung der Bushaltestelle Cho d’Punt
- Kreditbegehren von CHF 195‘000 für die Realisierung des Fussweges zwischen der RhB-Brücke und dem Kreisel Cho d’Punt
- Genehmigung der Teilrevision Ortsplanung, Zonenplan 1:1‘000 Spital und Zonenplan 1:1‘000 Surpunt

Die Geschäfte werden in einer Botschaft an die Stimmberechtigten erläutert und mit einer Abstimmungsempfehlung des Gemeindevorstandes versehen.

Darüber hinaus wird die auf den 17. Mai 2020 angesetzte und wegen COVID-19 verschobene Urnenabstimmung für das Kreditbegehren von CHF 1‘600‘000 für die Langsamverkehrsverbin-dung nach Cho d’Punt durchgeführt.

Die Urnenabstimmung findet am 19. Juli 2020 statt.
Der Gemeindevorstand
18. Juni 2020