27.06.2020
Die Zahl der Stimmberechtigten, welche die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe an der Urne in Anspruch nimmt, ist minimal. Aufgrund des offensichtlich nicht mehr vorhandenen Bedürfnisses der persönlichen Stimmabgabe, hat der Gemeindevorstand die Stimmabgabe angepasst.

Für die Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen bestehen die folgenden Möglichkeiten:
- Briefliche Stimmabgabe per Post oder durch Einwerfen in den von der Gemeinde bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung.
- Vorzeitige Stimmabgabe am Donnerstag und am Freitag vor dem Abstimmungs- oder Wahltag bei der Einwohnerkontrolle in verschlossenem Umschlag während den Bürostunden.
- Persönliche Stimmabgabe am Abstimmungs- und Wahltag an der Urne. Die Urne wird von 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt.

Die angepasste Regelung gilt erstmals für den Urnengang vom 19. Juli 2020.
Der Gemeindevorstand
Samedan, 27. Juni 2020