25.06.2020
Gemeinde Celerina - Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung

In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Celerina statt.
Gegenstand: Gewerbezone Pros d’Islas
Auflageakten:
- Zonenplan, Genereller Gestaltungsplan, Genereller Erschliessungsplan 1:1000
- Baugesetz Art. 50.1 (Gewerbezone Pros d’Islas)
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 26. Juni 2020 bis 27. Juli 2020 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindebauamt während den Schalterstunden
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna
Celerina, 25. Juni 2020