14.07.2020
Die Gemeinde Celerina/Schlarigna beabsichtigt ein neues Tourismusgesetz für die Regelung der Beherbergungs-, Tourismusförderungs- sowie Verkehrsabgabe und Verkehrstaxe zu erlassen. Alle Interessierten sind eingeladen sich dazu bis zum 15. August 2020 vernehmen zu lassen. Die Vorlage umfasst folgende Unterlagen:

- Tourismusgesetz Celerina Entwurf vom 24.06.2020
- Schema Abgaben aus Sicht der Einheimischen
- Schema Abgaben aus Sicht der Beherbergungsbetriebe
- Schema Abgaben aus Sicht der Zweitwohnungsbesitzer
- Darstellung der finanziellen Belastung der verschiedenen Abgabepflichtigen
nach geltender Gesetzgebung und nach Entwurf Tourismusgesetz Celerina

Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde www.gemeinde-celerina.ch unter der Rubrik Projekte heruntergeladen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Gemeinde Celerina/Schlarigna
Celerina, 14. Juli 2020