11.08.2020
Auf Antrag einzelner Grundeigentümer beabsichtigt der Gemeindevorstand gemäss Beschluss vom 4. August 2020 den Quartierplan Gianotti / Sporthotel vom 10. Januar 2012 anzupassen und dafür ein Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben:

1. Das Quartierplangebiet umfasst die Grundstücke Nr. 1771, 1772, 1773, 1797, 1798, 1799, 1800, 1802, 2203 und 2592.
2. Der Plan mit den Grenzen des Quartierplangebiets kann während der öffentlichen Auflage auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
3. Der Quartierplan hat insbesondere folgenden Zweck:
- Ergänzung der Baufelder B (Grundstück Nr. 1798) und F (Grundstück Nr. 1802) mit zusätzlicher Dachterrassennutzung
- Ergänzung auf Grundstück Nr. 2592 mit neuem Baufeld für die bestehende «Fonduehütte» inklusive Nutzungstransport von Grundstück Nr. 1802
- Aufhebung der öffentlichen Parkplätze an der Via da la Staziun
- Aktualisierung sämtlicher Quartierplanunterlagen
- Regelung der Planungskosten
4. Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens sind innert 30 Tagen seit Publikationsdatum schriftlich und begründet dem Gemeindevorstand zu richten.
Gemeindevorstand Pontresina
11. August 2020/Pontresina