17.09.2019
In Kürze ist mit ersten Wintereinbrüchen zu rechnen, und der Gemeindewerkdienst übernimmt wieder die Schneeräumung und den Winterdienst. Damit weder Bäume, Äste, Sträucher noch die Räum- und Unterhaltsfahrzeuge beschädigt werden, müssen Bäume und Sträucher, die in den öffentlichen Grund hineinragen, so weit zurückgeschnitten werden, dass sie auch bei Schneelast nicht in den Strassen- bzw.- Wegraum hineinragen:
a) bei Strassen bis auf eine Höhe von 4,50 m
b) bei Gehwegen bis auf eine Höhe von 2,50 m
Wir bitten alle Grundeigentümer dafür besorgt zu sein, dass nötigenfalls die Bäume bzw. Sträucher entlang des öffentlichen Strassenraums auf ihrer Parzelle bis zum 31. Oktober 2019 zurückgeschnitten werden. Abgeschnittene Äste und Sträucher können auf Voranmeldung (Tel. 081 834 53 10) beim Werkhof La Resgia (Via da Bernina, vis-à-vis Firma Seiler) deponiert werden. Gemäss Art. 45 Abs. 1 des Pontresiner Baugesetzes sind die Grundeigentümer zu den notwendigen Massnahmen verpflichtet, wenn eine mangelhaft unterhaltene Baute oder Anlage Menschen, Tiere oder fremdes Eigentum gefährdet (...). Kommen die Eigentümer entsprechenden Weisungen nicht innert Frist nach, so lässt die Baubehörde die erforderlichen Massnahme auf Kosten der Grundeigentümer durch Dritte vornehmen.
Wir bedanken uns bei allen von dieser Pflicht betroffenen Grundeigentümern für die termingerechte Umsetzung!
Pontresina, 14. September 2019
Gemeinde Pontresina
Martin Aebli, Gemeindepräsident
Marco Tuena, Werkmeister