10.08.2020

Wahl des Verwaltungsrates von Energia Samedan

Mit der Annahme des Gesetzes über das Energieversorgungsunternehmen Samedan (Energia Samedan), der Statuten von Energia Samedan sowie des Vertrages zur Übertragung von Vermögenswerten und Konzessionen zwischen der Gemeinde Samedan und Energia Samedan haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anlässlich der Urnenabstimmung vom 19. Juli 2020 der Verselbständigung des Elektrizitätswerkes durch Überführung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit zugestimmt. Die Wahl des Verwaltungsrates von Energia Samedan fällt in den Zuständigkeitsbereich des Gemeindevorstandes. Als Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Martin Merz, Remo Püntener, Michael Roth und Stephan Uebersax, alle in Samedan wohnhaft, gewählt. Energia Samedan ist für die Erzeugung, Übertragung, Verteilung und den Vertrieb elektrischer und thermischer Energie sowie den Bau, Unterhalt und die Erneuerung der dazu notwendigen Netzinfrastruktur bzw. Produktionsanlagen besorgt. Energia Samedan bezweckt zudem den Betrieb und die Erneuerung eines Kommunikationsnetzes (IT-Netzwerk) für alle öffentlichen Dienststellen der Gemeinde und die Förderung des Breitbandangebotes für alle Liegenschaften auf dem Gebiet der Gemeinde Samedan. Die Aufnahme der operativen Tätigkeit ist am 1. August 2020 erfolgt.

Verstärkte Kontrollen der Schutzkonzepte COVID-19

In den letzten Wochen sind vermehrt Infektionsherde aufgetreten, insbesondere in Unterhaltungs-, Gastronomie- und Freizeitbetrieben. Aufgrund dieser Entwicklungen hat das Bundesamt für Gesundheitswesen die Kantone angewiesen, die Kontrollen der Umsetzung von Schutzkonzepten zu verstärken. In der Folge hat das kantonale Gesundheitsamt diese Kontrolllaufgaben mittels Verfügung vom 21. Juli 2020 an die Gemeinden delegiert. Gleichzeitig wurden kantonale Weisungen an Betreiber und Veranstalter erlassen. So haben Betreiber bzw. Organisatoren von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen sowie an Veranstaltungen hinreichende Schutzkonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Zudem haben Sie die Verpflichtung, Kontaktdaten zu erheben und diese auf ihre Richtigkeit (Name, Vorname und Telefonnummer) vor dem Einlass oder Zutritt zu überprüfen und in einer gegliederten elektronisch geführten Liste aufzubewahren. Der Gemeindeführungsstab hat die Auflagen des kantonalen Gesundheitsamtes umgehend umgesetzt und die Kontrolltätigkeit in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei organisiert. Die Kantonspolizei ist beauftragt, bis auf weiteres regelmässige Kontrollen durchzuführen und der Gemeinde jeweils Bericht über deren Ergebnisse zu erstatten.

Beitrag an AUDI FIS Ski Weltcup 2020

Die Finanzierung der jährlichen alpinen Weltcuprennen in St. Moritz ist nach Aussage der Verantwortlichen ohne substanzielle Unterstützungsbeiträge der öffentlichen Hand nicht gesichert. Das Organisationskomitee ersucht deshalb die Oberengadiner Gemeinden um einen jährlichen Finanzbeitrag von CHF 400'000. Dieser soll den bisherigen von der Standortgemeinde St. Moritz in der gleichen Höhe geleisteten Beitrag ablösen. Die alpinen Weltcuprennen sind als regionaler Top Event anerkannt und werden entsprechend von den Gemeinden über Beiträge der Destination finanziell unterstützt. Der Gemeindevorstand hat entschieden, darüber hinaus einen Beitrag von CHF 10‘000 zu gewähren.

Trinkwasserversorgung in Notlagen

Die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser kann durch naturbedingte, technikbedingte sowie gesellschaftsbedingte Gefährdungen vorübergehend oder für längere Zeit gestört oder unterbrochen werden. Inhaber von Wasserversorgungsanlagen sind daher verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Trinkwasserversorgung auch in Notlagen sicherzustellen. Die Regierung hat ein kantonales Konzept zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen für den Kanton Graubünden erlassen und die Gemeinden verpflichtet, Dokumentationen zur Trinkwasserversorgung in Notlagen gemäss einheitlichen Vorgaben des Amtes für Natur und Umwelt (ANU), abgestuft nach der Grösse der Wasserversorgung, zu erarbeiten. Bauliche, betriebliche oder organisatorische Massnahmen, die sich aufgrund der Dokumentation zur Trinkwasserversorgung in Notlagen als erforderlich erweisen, müssen anschliessend je nach Dringlichkeit im Verhältnis zum Aufwand von den Gemeinden umgesetzt werden. Die Gemeinde Samedan ist Inhaberin einer grossen Wasserversorgung und ist daher gestützt auf den Regierungsbeschluss aufgefordert, die erforderlichen Dokumentationen zu erstellen und diese bis Ende 2022 einzureichen. Der entsprechende Auftrag wurde an die Firma Caprez Ingenieure AG erteilt.

Leistungsvereinbarung mit der Musikschule Oberengadin

Der Verein Musikschule Oberengadin hat die laufende Leistungsvereinbarung mit den 11 Oberengadiner Gemeinden auf Ende 2021 gekündigt. Die Kündigung wurde damit begründet, dass der aktuelle Finanzierungsschlüssel die Betriebskosten der Musikschule nicht zu decken vermöge. In der Folge hat die Präsidentenkonferenz der Region Maloja gemeinsam mit der Musikschule Oberengadin einen neuen Vorschlag für die Ausrichtung der Gemeindebeiträge erarbeitet. Der Gemeindevorstand ist mit der neuen Regelung einverstanden und hat der angepassten Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Samedan und dem Verein Musikschule Oberengadin zugestimmt. Die Gemeinden werden künftig eine Defizitgarantie bis maximal 70% der anrechenbaren Kosten leisten anstatt wie bisher einen Beitrag von 50% der anrechenbaren Kosten. Da es sich um eine neue Leistungsvereinbarung verbunden mit jährlich wiederkehrenden Mehrkosten für die Gemeinde handelt, bedarf diese noch der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung.

Auftragsvergaben

Gestützt auf die Bestimmungen der kantonalen und kommunalen Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben: Baumeisterarbeiten Ersatz Brücke Gravatscha an die Firma Martinelli AG, St. Moritz, für CHF 106‘744; Sanierung Heizungsanlage Berufsschulhaus Promulins an die Firma Hälg & Co. AG, Samedan, für CHF 123‘224.

10. August 2020, Pre