01.09.2020
betreffend
Musikschule Oberengadin – Neue Leistungsvereinbarung

Anlässlich der Sitzung vom 27. August 2020 hat der St. Moritzer Gemeinderat dem Geschäft zugestimmt. Der Gemeinderat hat die Änderungen in der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Musikschule Oberengadin und die damit verbundenen Mehrausgaben genehmigt. Dieser Beschluss des Gemeinderates untersteht gemäss Art. 29a) Ziffer 1 Abs. 1 und Art. 36 Ziffer 5 Gemeindeverfassung dem fakultativen Finanzreferendum.

Datum der Veröffentlichung: Dienstag, 1. September 2020
Ablauf der Referendumsfrist: Donnerstag, 1. Oktober 2020
Gemeindevorstand St. Moritz
St. Moritz, 28. August 2020