05.09.2020
Gemäss Artikel 10 der Begräbnis- und Friedhofordnung der Gemeinde Silvaplana und der Doppelfraktion Champfèr ist der Unterhalt der Gräber Sache der Angehörigen. Diese sind verpflichtet, die Grabmäler in gutem Zustand zu erhalten und für den gärtnerischen Unterhalt des Grabes zu sorgen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, veranlasst die Gemeindeverwaltung das Nötige auf Rechnung der Angehörigen. Blumenschmuck und Bepflanzungen, die andere Gräber beeinträchtigen und stören, werden durch die Gemeindeverwaltung entfernt.

Angehörige werden angehalten, die Gräber zu unterhalten und in gutem Zustand zu erhalten. Gräber, deren Bepflanzung über die Grabumrandung wachsen und Pflanzen, die eine Höhe von 50 cm überragen sind bis Montag, 28. September 2020 zurückzuschneiden bzw. Bäume auf den Gräbern zu entfernen.
Nach diesem Datum wird die Gemeinde die nötigen Massnahmen auf Kosten der Angehörigen ausführen.
Aufhebung von Gräbern auf dem Friedhof Champfèr Gemäss Artikel 3 der Begräbnis- und Friedhofordnung der Gemeinde Silvaplana und der Doppelfraktion Champfèr wird die Aufhebung von Gräbern, deren Dauer abgelaufen ist, öffentlich publiziert und den Angehörigen, sofern solche noch existieren bzw. deren Adresse noch festgestellt werden kann, schriftlich mitgeteilt.

Auf dem Friedhof in Champfèr werden bis Ende Oktober 2020 folgende Gräber aufgehoben:

Friedhof Champfèr:

- Burkhalter Gottfried
- Casutt Milla
- Filli Anna und Peter
- Robbi Paolo
- Rogantini Bruno
- Schudel Max und Helena
- Signorell Walter

Die Grabsteine und Grabeinfassungen stehen den Angehörigen bis zum 30. November 2020 zur Verfügung. Nach diesem Datum werden diese durch die Gemeinde unter Verrechnung des Aufwandes entfernt.
Silvaplana, im September 2020
Geschäftsleitung Silvaplana