05.09.2020
im Sinne von Art. 21 i.V.m. Art. 16, 17 und 18 der kantonalen Raumplanungsverordnung
Am 20. September 2005 hat die Gemeinde Silvaplana den Quartierplan Sonne mit Quartierplanvorschriften, Plänen, Profilschnitten und einem Modell beschlossen. Dieser Quartierplan ist nach unbenützter Beschwerdefrist in der Folge in Rechtskraft erwachsen.
Gemäss Art. 16, Abs. 1 wurden die Betroffenen des Quartierplans Sonne vor der Auflage über Folgendes schriftlich informiert:
Der Gemeindevorstand Silvaplana hat anlässlich seiner Sitzung vom 17. August 2020 beschlossen:
1. eine Quartierplanänderung einzuleiten und
2. den Entwurf für die Änderungen des Quartierplans öffentlich aufzulegen
Die Änderungen betreffen im Einzelnen:
a) im Quartiergestaltungsplan:
- Standort des ausgeschiedenen Bereichs Brunnen auf Grundstück/Baubereich 2111
- Anpassung Baufenster Typ B auf Grundstück/Baubereich 2110

b) im Quartiererschliessungsplan Verkehr:
- Ergänzung Zugang Gewerberaum auf Grundstück/Baubereich 2112
- Anpassung Zugang Haus 1
- Aufhebung Bereich Trottoir
- Anpassung Zufahrt Einstellhalle auf Grundstück/Baubereich 2110
- Anpassung Zugänge Haus 5 auf Grundstück/Baubereich Nr. 2108 und Haus 6 auf Grundstück/Baubereich Nr. 2109

c) Im Quartiererschliessungsplan Ver- und Entsorgung:
- Aufhebung Bereich für Abfallsammelstelle

d) in den Quartierplanvorschriften:
- Streichung von Art. 33 bezüglich Abfallsammelstelle
- Streichung von Art. 25 bezüglich Trottoir
Der Gemeindevorstand legt die Einleitung der Quartierplanänderung mit der Abgrenzung des Planungsgebietes sowie den Entwurf für die Quartierplanänderung während 30 Tagen in der Gemeinde öffentlich auf. Die Auflage wird in der Engadiner Post öffentlich bekanntgegeben.
Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung.
Beschwerdeinstanz Gemeindevorstand Silvaplana, Via Maistra 24, 7513 Silvaplana
Silvaplana, 2. September 2020