Bei der Kontrolle von insgesamt 140 Einkaufsgeschäften in Graubünden haben die Kantonspolizei Graubünden und die Stadtpolizei Chur überprüft, ob sich die Geschäfte mit Betriebsbewilligung gemäss Art. 6 Abs. 2 lit. a der Verordnung an die Vorschriften halten. 120 Geschäfte hatten den Non-Food Bereich vom Lebensmittelbereich vorschriftsgemäss abgetrennt und abgesperrt. 20 Betriebe mussten ermahnt werden, die Vorschriften umzusetzen. Bei zehn Geschäften müssen noch Abklärungen getätigt werden, ob es sich bei einzelnen Angeboten um Gegenstände für den täglichen Bedarf handelt.