Mit Gas betriebene Heizstrahler für gewerbliche Zwecke dürfen in Graubünden nur mit einer Vignette bestrieben werden. Foto: Clipdealer/lakeemotion

Mit Gas betriebene Heizstrahler für gewerbliche Zwecke dürfen in Graubünden nur mit einer Vignette bestrieben werden. Foto: Clipdealer/lakeemotion

Für Gas-Heizpilze gilt Vignettenpflicht

Gäste auf Aussenterrassen zu bewirten, hat in Corona-Zeiten an Bedeutung gewonnen. Heizpilze befeuern das Geschäft. Doch es gelten Auflagen bezüglich deren Einsatz.

Halogenheizer, Infrarotstrahler, Keramikheizwellengeräte oder wie sie alle heissen, sind im Trend. Die Nachfrage nach diesen Aussenheizungen wurde durch die Corona-Pandemie beflügelt. Auch bei winterlichen Temperaturen konnte somit eine ...

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