Altrechtliche Bauten sind solche, die 2012 bereits bestanden oder bewilligt waren. Wollen die Eigentümer ihre Häuser in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent unbeschränkt nutzen können, dürfen sie die Wohnfläche aktuell nur vergrössern, wenn sie keine zusätzlichen Wohnungen schaffen. Die Kommission begrüsst es gemäss einer Medienmitteilung, dass die Initiative beides ermöglichen will: eine Erweiterung um bis zu 30 Prozent und eine gleichzeitige Unterteilung in verschiedene Wohnungen. 

Weiter verlangt die parlamentarische Initiative, dass auch bei wiederaufgebauten Gebäuden die Fläche erweitert werden darf, ohne dass die Nutzung eingeschränkt wird. Schliesslich sollen auch Standortverschiebungen auf derselben Parzelle zulässig sein, was endgültig Klarheit in dieser zum Teil kontrovers beurteilten Frage schafft.

Die Kommission betont, dass die angestossene Gesetzesänderung der einheimischen Bevölkerung in den Bergdörfern zu Gute kommen wird. Zudem erhofft sie sich, damit sinnvolle energetische Sanierungen zu erleichtern. Ein Teil der Kommission hält die angestrebten Gesetzesänderungen für teilweise verfassungswidrig und weist darauf hin, dass die aktuelle Regelung ein Kompromiss sei, um den das Parlament lange gerungen habe.

«Der Entscheid der ständerätlichen Kommission ist höchst erfreulich und zeigt klar auf, dass mein Anliegen berechtigt ist», sagt Martin Candinas zum Entscheid. Die unverständlichen und schädlichen Einschränkungen betreffend Abbruch und Wiederaufbau von bestehenden Bauten müssten beseitigt werden. «Es braucht dringend eine Revision des Zweitwohnungsgesetzes, damit vor allem auch in nicht touristischen Gemeinden eine Entwicklung stattfinden kann und alte Bauten sinnvoll saniert werden können».

Autor: Reto Stifel

Foto: Daniel Zaugg