Das Streitobjekt Hotel Flaz auf dem Gelände des Pontresiner Roseg-Sportplatzes: In etwa so soll das geplante Sport- und Familienhotel aussehen. Visualierung: Stricker Architekten

Das Streitobjekt Hotel Flaz auf dem Gelände des Pontresiner Roseg-Sportplatzes: In etwa so soll das geplante Sport- und Familienhotel aussehen. Visualierung: Stricker Architekten

Das Hotelprojekt Flaz wird ein Fall für das Bundesgericht

Das Bündner Verwaltungsgericht hat im März alle Beschwerden gegen das geplante Pontresiner Sport- und Familienhotel Flaz abgelehnt. Die Opponenten werden die Urteile an die höchste Gerichtsinstanz weiterziehen.

Seit Jahren wird geplant, aber ob und wann genau der Spatenstich für das Hotel Flaz erfolgt, ist unklar. Denn der Rechtsstreit geht weiter. Gegen das am 12. März gefällte und am 12. April den involvierten Parteien mitgeteilte Urteil ...

Möchten Sie weiterlesen?

Anmelden und weiterlesen

4 Kommentare

koch am 24.04.2021, 07:56

einige Einheimische haben immer noch nicht gemerkt von was sie leben. Sogar in diesen Zeit wie jetzt geht es den Engadiner noch viel zu gut. Anstelle Demütig zu sein habe viele die Nase immer noch so weit oben das sie bald rückwärts umfallen.

Viktor Naumann am 24.04.2021, 18:16

Ob man dagegen oder dafür ist, es ist erstaunlich, dass das Verwaltungsgericht GR ganze 2 Jahre und 7 Monate für einen solchen Entscheid braucht!? Da stimmt doch einiges nicht.

Fortunat am 24.04.2021, 23:25

Der Staat sollte sich möglichst aus allem raushalten. Wir können den Staat nicht nach Freiheit oder Hilfe fragen - er kann uns nicht helfen. Freiheit wurde uns von Gott gegeben, Das Leben, der Tod und Anstand auch. Beschränken wir den Staat auf das absolute Minimum: Abwehr gegen Aussen und Schutz im Inneren und eine schlanke, gut funktionierende und für alle leicht zugängliche Rechtsordnung. Jeder soll Zugang zur Rechtsordnung haben. Es soll einfach und für jedermann verständlich sein. Kein Filz aus sog. "Experten", die sich selber gegenseitig Diplome und Gutachten ausstellen. Jeder muss vor Gericht dürfen und es darf nicht viel kosten - sonst haben wir Filz. Worum geht es? Einige Eigentümer sehen ihre 2.Wohnungen wohl im Wert gefährdet. Dann sprecht darüber und findet einen Ausgleich. Wer dort eine Wohnung gekauft hat, musste ja wissen, dass unten einmal etwas gebaut werden kann. oder? Also beklagt euch nicht.

Viktor Naumann am 25.04.2021, 14:11

Sind es 2.Wohnungsbesitzer oder Einheimische die Einsprache gemacht haben? Die Frage stellt sich wegen der Schlussbemerkung.