Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Sanktion der Wettbewerbskommission gegen das Bauunternehmen Foffa Conrad. Die WEKO hatte dem Unternehmen vorgeworfen, bei einem Bauprojekt ein anderes Unternehmen durch Einreichung einer bewusst höheren Offerte den Zuschlag des Auftrags ermöglicht zu haben.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnete im Herbst 2012 eine Untersuchung im Engadin, die sie in der Folge auf den gesamten Kanton Graubünden ausweitete und in zehn Untersuchungen auftrennte. Diese schloss sie in den Jahren 2017 bis ...
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